Wann liegt bei einem Gewerbe Liebhaberei vor?
Ich hatte für ein halbes Jahr ein Gewerbe angemeldet. Leider hielten sich die Einnahmen / Gewinne in Grenzen. Nachdem ich alle Kosten / Aufwendungen gegen die Erträge gerechnet habe, bleibt so gut wie kein Gewinn. Kann man da schon von Liebhaberei reden?
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