Fallen Studiengebühren unter Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Ich arbeite, aber mache seit einiger Zeit nebenbei auch noch ein Teilzeitstudium, für das ich Studiengebühren zahlen muss. Sind die Studiengebühren Werbungskosten oder Sonderausgaben? Oder kann ich mir das aussuchen? Und falsl ja, gibt's bei einer Variante mehr Geld? Danke!
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
DAzu die Frage, was ist es. Eine Fortbildung (also gleiches Berufsfeld?
Oder soll es später einen völig neuen Beruf ergeben.
Im ersten Fall sind es Werbungskosten als Forbildungskosten.
Im zweiten Fall können es Ausbildungskosten im neune Beruf, also vorweggenommene Werbungskosten sein.
Hatte man bisher keine BErufsausbildung wären es Sonderausgaben (ausbildungkosten in einem nicht ausgeübten Beruf).
Werbungskosten ist praktisch immer besser, es gibt keine Höchstgrenze.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986