Sind Kosten für Heilpraktiker von der Steuer absetzbar?

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Der BFH stellt in der Begründung für ein Urteil vom 6.4.1990 ausdrücklich fest, dass die Kosten "für die Konsultation von ärzten und anderen, zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Personen sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen" unter die Krankheitskosten fallen, die als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können. Die Richter des BFH haben dabei ganz konkret die Personen aufgelistet, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen sind:

Ärzte

Heilpraktiker

Krankengymnasten

Psychotherapeuten

Diese Rechtsauffassung hat der BFH zwischenzeitlich mehrfach bestätigt, so z.B. in seinem Urteil zum Anerkennung von Sportkosten als Krankheitskosten in Ausnahmefällen. Dabei darf das Finanzamt keine zu strengen Voraussetzungen an den Abzug der einzelnen Kosten stellen. In der Regel gehören die Kosten für die eigentliche Heilbehandlung typischerweise zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten, ohne dass das Finanzamt prüfen darf bzw. muss, ob diese Kosten dem Grund und der Höhe zwangsläufig entstanden sind.

Damit man die Kosten für altenative Behandlungsmethoden steuerlich absetzen können, sollten man also darauf achten, dass die Behandlung bei jemandem erfolgt, der die Zulassung als Arzt, Heilpraktiker, Krankengymnast oder Psychotherapeuten hat. Sofern ein Arzt z.B. eine Behandlung durch Akupunktur selbst durchführt oder verordnet, sind die Kosten also immer steuerlich abzugsfähig, ebenso die Medikamente und Behandlungen, die von einem Heilpraktiker verordnet werden.

Die Möglichkeit ist klar, "aussergewöhnliche Belastung," die Frage ist nur wie sind die darauf gekommen, dass es eine Gefälligkeitsbescheinigung ist?

Wurden die Beträge nicht überwiesen? Waren die Beträge extrem hoch?

Eigentlich müßte es nämlich funktionieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo mir wurden auch die kosten für heilpraktikerbehandlung in der steuererklärung gestrichen, anscheinend wegen barzahlung. Ich hatte keine rechnung nur eine quittung. Hab ich da eine chance, wenn ich einspruch einlege?

Betrifft das auch Heilpraktiker für Psychotherapie?

Einspruch gegen den Bescheid erheben. Sind die Kosten tatsächlich angefallen und übersteigen den sog. Eigenanteil so sind diese Kosten zu berücksichtigen. Wenn das Betriebsfinanzamt von einer Gefälligkeitsbscheinigung spricht, so muss es auch den Nachweis dafür erbringen. Normalerweise erscheinen die auf Ihren Namen ausgestellten Rechnungen auch in der Buchhaltung des Heilpraktikers. Wenn Sie noch in Zukunft die Rechnungen überweisen haben Sie die Argumente des Betriebsfinanzamtes völlig ad Absurdum geführt.