Sind ausgesetzte Belohnungen, z.B. von der Polizei, zu versteuern?
Wenn man eine Belohnung erhält, da man geholfen hat, einen Straftäter zu ergreifen, muss man diese versteuern oder ist das wie mit einem Lottogewinn?
1 Antwort
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Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, es ist eine Leistung, § 22 Nummer 3 EStG, weil für das Erlangen der Belohnung etwas geleistet wurde. Zum Vergleich: Preisgelder von Quiz-Shows, Superstar-Shows u.ä. sind ebenfalls dem 22 Nummer 3 zu unterwerfen, weil etwas dafür "getan" wurde.
Beim Lotto tut man nichts. Deshalb ist ein Lottogewinn keine Einkunft.