Bin als mobile Friseurmeisterin selbständig - ab welchem Einkommen muß ich Steuern zahlen?
Habe mich kürzlich als mobile Friseurmeisterin selbständig gemacht, ich fahre zu Kunden nach Hause, die einen Haarschnitt möchten. Wie ist denn das mit den Steuern, ab welchem Einkommen muß ich das Finanzamt beteiligen?
1 Antwort
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Finanzamt, Steuern
Hast Du die rage mit der Umsatzsteuer schon geklärt?
Kleinunternehmerregelung solange der Vorjahresumsatz jeweils 17.500,- nicht überschritten hat.
Der nach Abzug der Kosten (Materila, Telefon, Fahrtkosten usw.) verbleibende Gewinn, führt zu einer Steuer, wenn der Grundfreibetrag (8004,-) und die abzugsfähigen Sonderausgaben Krankenversicherung, Renten-, Pflegeversicherung usw.) überschirtten werden.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986