Zalando Retoure nicht vollständig angekommen, nun soll ich zahlen!?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche dringend Hilfe! Ich habe eine Zalando Bestellung über Hermes Retourniert und mir wurde nur ein Artikel gutgeschrieben obwohl ich mehrere zurück gesendet habe.

Nachdem mir aufgefallen ist, dass ich nur eine Gutschrift für einen Artikel erhalten habe, habe ich mich bei Zalando gemeldet.

Daraufhin sollte ich eine Rechtsverbindliche Erklärung ausfüllen und meinen Personalausweis (per Email?!, unsicherer geht’s nicht?!) an Zalando senden.

Nach mehreren Tagen habe ich bei Zalando nachgefragt, da wurde mir nur gesagt, es ist alles In Ordnung und ich müsse mir keine Sorgen machen, ich habe ja den Hermes Sendungsbeleg von meiner Retoure.

Nach fast einer Woche, wurde mir dann folgendes mitgeteilt: „Laut der Sendungsverfolgung ist Ihr Paket am 27.06.2022 in unserem Lager eingetroffen. Die als zurückgesendet gemeldeten Artikel hat unser Lager jedoch nicht erhalten. Daher können wir aktuell keine Gutschrift für die Artikel veranlassen. 

Wir bitten Sie außerdem unsere AGB für Rücksendungen und deren Bearbeitung zur Kenntnis zur nehmen. 

Für weitere Informationen zu diesem Thema besuchen Sie bitte unsere Hilfeseite.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.“

Auf mein weiteres nachfragen per Chat wurde sogar 2x einfach der Chat geschlossen, nachdem ich mein Problem geschildert habe.

Ich finde es unverschämt.

Wozu habe ich Ihnen diese Erklärung gesendet und meinen Ausweis?

Außerdem habe ich ihnen auch direkt mitgeteilt, das etwas nicht stimmt, da nur ein Artikel gutgeschrieben wurde.

Ich habe ihnen unmittelbar alle Daten zur Verfügung gestellt, man muss doch den Versandhandel involvieren wenn das Paket beschädigt war.

Von Zalando kommt keine Hilfe; nur der Chat wird geschlossen und das ich als Kunde alles bezahlen soll.

Es ist doch nicht mein Fehler!

Bitte um Rat!

Geld, Kaufrecht, Recht, Zivilrecht
Inkassobrief - Ware Bezahlt, abgeholt und dann unbemerkte Stornierung und Rückzahlung durch MediaMarkt?

Hallo Leute, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vor meinem Umzug in eine neue Wohnung brauchte es einen Kühlschrank. Schnell hatte ich diesen bei MediaMarkt bestellt, sofort bezahlt und am Wochenende des Umzugs (02.05.2020) abgeholt. Die Rechnung erfolgte normal per Mail unter zusätzlicher Angabe meiner alten Anschrift.

Heute bekam ich dann voller Erschrecken einen Inkassobrief (Firma TESCH FINANCE GmbH), mit der Forderung den offenen Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen inkl. Inkassogebühren, Verzugs- und Mahnkosten.

Also schaute ich in meine alten Auszüge und stellte fest, dass mein überwiesener Betrag (Konto war ausreichend gedeckt) ankam, jedoch die Bestellung wegen "Nicht Abholung" der Ware storniert und das Geld wieder an mich überwiesen wurde. All dies blieb leider in dieser stressigen Phase von mir unbemerkt, da ich davon ausging, dass alles in Ordnung lief.

Leider erhielt ich weder Mahnungen noch Informationen über ausstehende Zahlungen oder Fehler. An meine alte Wohnadresse kamen evtl. diese an, aber an meine Mail, wie eigentlich zu erwarten wäre bei einem Online-Kauf, kam rein nichts. Außerdem hätte mich MediaMarkt auch einfach darüber informieren können das Geld selbst abzubuchen, nachdem der Fehler klar nicht bei mir lag.

Leider bin ich etwas ratlos und höre von verschiedenen Seiten, dass ich im Recht wäre und gar nicht mehr bezahlen müsste sprich noch nicht einmal den an MediaMarkt zurückzuerstattenen Betrag.

Ich weiß mein Text ist lang bitte entschuldigt. Ich bedanke mich dennoch von ganzem Herzen!

Viele liebe Grüße

Dave2307

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Überweisung, Inkasso, Recht, Zivilrecht
Fake IT Betrug?

Ich habe vor ca. einem Jahr per Fake it Daten die 30tägige Probezeit von Sofatutor ausgenutzt, habe jedoch komplett vergessen zu kündigen.

Nun habe ich eine Email erhalten und eine Rechnung in Höhe von ca 300€ bekommen. Ich habe damals den Fehler gemacht eine Email Adresse anzugeben, die ich tatsächlich besitze. Daher kommt der Mist, dass ich überhaupt Emails kriege. Alle anderen Daten wie Anschrift und Konto sind aber wiegesagt nicht echt. Das zum Ersten.

Jetzt der noch größere Fehler, den ich denke begangen habe, ich habe auf diese 300€ Email jetzt direkt geantwortet. Nämlich das ich nicht Person X bin und kein Sofatutor benutze (da ich mich in diesem Moment tatsächlich nicht erinnern konnte, dass ich vor einem Jahr mal per Fake Daten Sofatutor benutzt habe). Bei dieser Email Adresse wird jedoch mitunter mein echter Name angegeben. Mir ist erst ca. 10 min später eingefallen, dass ich damals vor nem Jahr wirklich sowas gemacht habe, da war die Email nun schon Weg (zurückholen der Emails geht ja nicht...) und als Absender mein echter Name. Habe direkt meinen Namen von der Email Adresse geändert.

Nun habe ich etliche Fragen. 1. Können die jetzt theoretisch alleine mit meinem Namen und mit der Email etwas anfangen, obwohl im Vertrag komplett andere Daten angegeben sind, anderer Name, anderes Bankkonto etc.? 2. Falls ja hat es etwas genutzt den Namen der Email anzupassen. Wird der beim Empfänger auch angepasst, sollte er die Mail natürlich noch nicht gelesen haben? Und 3. Falls das nicht klappt, hilft es etwas die Email bzw. Diesen Google Account einfach noch schnell komplett zu löschen?

Bitte um Hilfe. Und ich möchte keine Moralpredigt hören bitte, ich weiß selbst dass das was ich gemacht habe schlecht ist und ich werde es auch nie wieder tun. Bitte einfach nur Tipps und Hilfe

Geld, betrug, Recht, Strafrecht, Zivilrecht
Ex Freundin hat Gemeinschaftskonto leergeräumt. Welche Rechte?

Nach 5 Jahren kam die Trennung, die Gründe dafür sind hier erstmal nebensächlich. Wir sind nicht verheiratet. Wir haben seit 54 Monaten in einem Einfamilienhaus gelebt, welches ich alleine finanziere und auch alleine im Grundbuch stehe. Bezogen haben wir das Haus zeitgleich.

Da sie durch den Umzug ins Haus das Geld für eine Mietwohnung spart, habe ich sie mehrfach darauf angesprochen, dass ich es für angemessen halte, wenn sie mir Miete zahlt. Das hat sie kategorisch abgelehnt. Die Wohnnebenkosten wie Wasser, Strom, Heizöl haben wir 50:50 geteilt. Lebenskosten auch, wobei da Mal der eine, dann der andere mehr gezahlt hat. Ihre Argumentation keine Miete zu zahlen war, dass sie auch so viel für das Haus und den Hausrat kauft und das ja auch nicht von mir einfordert.

Um nicht ganz so dazustehen, hatten wir ein Sparkonto, wo sie monatlich im ersten Jahr 100€ und ab dann 150€ eingezahlt hat. Davon sollten Renovierungen und Hausrat gekauft werden. Letztes ja hätten wir eine relativ große Renovierung. Da das gemeinsam gesparte Geld nicht gereicht hat, haben wir noch Sachen wie Fussboden, Farbe usw. aus unser jeweils "eigenen Tasche" bezahlen müssen.

Nun kam es zur Trennung und sie hat das halbe Haus ausgeräumt. Teilweise Sachen, die sie bezahlt hat, teilweise Sachen die aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurden.

Außerdem hat sie das Gemeinschaftskonto komplett leer geräumt, mit der Begründung ich müsse ihr ihre zusätzlichen Kosten der Renovierung auszahlen. Es gibt keine genaue Aufstellung wie viel das überhaupt sein soll. Wenn man nach Verwendungszweck geht würden ihr 250€ aus dem Gemeinschaftskonto zustehen. Geht man nach 50:50 Teilung wären es 1250€. Nun hat sie sich alles geholt.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun an das Geld zu kommen?

Muss ich ihr tatsächlich einen Ausgleich zahlen für die Renovierung, obwohl sie keine Miete gezahlt hat und wir diese Abmachung hatten?

Kann ich ggfs eine Mietrückzahlung einfordern wenn es hart auf hart kommt?

Ich möchte das ganze so friedlich wie möglich lösen und es reicht mir wenn ich die Hälfte vom Gemeinschaftskonto bekomme und dann war es das. Scheinbar sieht sie das aber nicht ein.

Mietrecht, Trennung, Zivilrecht
Wohnung besichtigen bei Teilungsversteigerung gemeinsamer Eigentümer

Hallo, zwei Eheleute besitzen zu 50%-Eigentum ein Haus. Sie trennen sich, die Frau zieht aus, der Mann bleibt alleine wohnen. Der Ehemann beantragt die Auflösung der Eigentumsgemeinschaft mittels Teilungsversteigerung (=Sonderform der Zwangsversteigerung). Der Ehemann hat viel Geld. Er sagt: "...Ich lasse unser Haus versteigern, damit ich es selbst ganz billig kaufen kann und Du nichts abbekommst...". Tatsächlich wird eine Immobilie in dieser ZV-Sonderform für nur 50% des Verkehrswertes versteigert und jeder Eigentümer kann ohne Strohmann mit steigern - die Ehefrau hat angeblich keine Rechtsmittel, die Versteigerung abzuwehren. Sie hat auch kein Geld mit zu steigern. Deshalb sucht sie Käufer: Aber der Ehemann verweigert jede Besichtigung. Die Rechtsanwältin der Ehefrau sagt, sie habe -obwohl sie zu 50% Eigentümerin ist- kein Recht, einen eigenen Zutritt und schon gar nicht einen Zutritt von Kaufinteressenten einzuklagen. Die Eheleute sitzen daher fast alleine in der Versteigerung: kein Kaufinteressent bietet auch nur annähernd an den Verkehrswert - denn Niemand durfte das Haus innen besichtigen. Und so bekommt der Ehemann für fast 50% des Verkehrswertes das gemeinsame Haus - und die Ehefrau soll keine Rechtsmittel dagegen haben?

Das habe ich vor 5 Jahren erlebt. Heute zweifele ich daran, ob die Rechtsanwältin mich nicht falsch beraten hat.

Hätte es vielleicht doch Rechtsmittel gegeben? Hätte ich wenigstens die Besichtigungen vielleicht doch irgendwie einklagen können? - denn ich war ja immerhin 50%ige Eigentümerin.

Ein bloßer Kaufinteressent in einer ZV kann sicherlich keine Besichtigung einklagen, aber ein Teil-Eigentümer? Selbst ein Vermieter hat doch das Recht, sich Zugang zu seinem Eigentum bei den Mietern zu verschaffen.

Und im vorliegenden "Scheidungs"-Konstrukt wäre von vorne herein klar, dass der reiche Ehepartner den armen ganz legal voll abzocken kann - das kann doch nicht geltendes Recht sein - oder doch?

Recht, Scheidungsrecht, Teilungsversteigerung, Zivilrecht, Zwangsversteigerung, BGB
Exmann fordert Geld zurück vom Hausbau

Hallo Schwierige Situation. Vor 4 Jahren haben Frau A und Herr B zusammen Haus gebaut. Die Kreditsumme wurde auf 2 Kredite geteilt und jeder zahlte die Hälfte. Herr B brachte noch etwas Bargeld ein. Er hat zum Beispiel sein Auto verkauft und einen Bausparer auszahlen lassen. Mit dem Geld wurden Handwerker bezahlt. Außerdem wurden die Kreditraten monatlich vom Gemeinschaftskonto abgebucht, auf das aber nur der Lohn von Herrn B einging. Frau A hatte ein anderes Lohnkonto und von diesem Geld wurde das Leben von Herrn B und Frau A finanziert. Das Haus steht auf dem Grundstück von Frau A. 2012 wurde geheiratet (Zugewinngemeinschaft). Das Haus war zu dem Zeitpunkt schon größtenteils fertig und wurde seit Dezember 2010 bewohnt. Nun läuft das Trennungsjahr und nächstes Jahr ist die Scheidung. Herr B möchte eine Summe X die er sich errechnet hat, die er in den Hausbau gesteckt hat. Den Kredit von Herrn B hat Frau A bereits übernommen und wohnt nun alleine in dem Haus und versucht das Haus alleine zu finanzieren. Frau A und Herr B haben zum Scheidungstermin einen Zugewinn von jeweils 0, da es keinen negativen Zugewinn gibt. Kann Herr B das Geld zurückfordern? Es gibt keine Schuldscheine. Mit der Scheidung an sich hat es nichts zu tun. Hier geht es eher um Zivilrecht. Frau A ist im moment nicht in der Lage so viel Geld aufzubringen. Das Haus ist bei der Bank finanziert und ein Verkauf würde nur die Bankschuld decken. Kann sowas verjähren? Es existieren Emails und SMS in denen Frau A der Summe X zustimmt, damit Herr B Ruhe gibt. Kann dies gegen Frau A verwendet werden?

Kredit, Scheidungsrecht, Schulden, Trennung, Zivilrecht