Hallöchen,
ich habe viel recherchiert und mir einige andere Fälle angeschaut, und hoffe dass jemand meine Frage liest der Erfahrung mit überzogenen Forderungen hat.
Forderungen:
Hauptforderung: 20,54 €
Verzugszinsen gem. § 288 BGB bis 20.07.202: 0,10 €
Inkassokosten entsprechend einer 1,0 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG*: 49,00 €
Auslagenpauschale analog Nr. 7002 VV RVG*: 9,80 €
Gesamtbetrag: 79,44 €
Meine Frage lautet ob ich eine zweckgebundene Überweisung an das Inkassounternehmen tätigen soll bestehend aus Hauptforderung (20,54€), Zinsen (0,10€), Inkassogebühren (15€) und Auslagenpauschale (3€).
Ich habe gelesen dass bei einer Hauptforderung bis 500€ nur eine Gebühr bis zu 15€ berechtigt sei, ebenso bei der Auslagenpauschale.
Wenn meine zweckgebundene Zahlung nicht zurücküberwiesen wird und ich ,,nur" Drohbriefe erhalte ist die Sache eigentlich gegessen oder? Ich müsste nur meinen Widerspruch schriftlich Aufrecht erhalten.
Was kann ich denn tun wenn meine zweckgebundene Zahlung abgelehnt wird? :-)