Fahrzeug verschenken?
Ich möchte mein altes Auto meinem Mann ganz offiziell schenken.
- Was muss ich beachten, damit die Schenkung rechtlich in Ordnung ist ?
- Kann ich das Auto selbst bei der kfz Zulassungsstelle auf ihn ummelden, ohne vorher eine Zustimmung von ihm zu haben?
- muss ein schenkungsvertrag notariell beglaubigt sein, um rechtlich gültig zu sein ?
5 Antworten
muss ein schenkungsvertrag notariell beglaubigt sein, um rechtlich gültig zu sein ?
Grundsätzlich ja (§ 518 Abs. 1 BGB). Der Formmangel wird aber durch die Übergabe der entsprechenden Sache geheilt (Abs. 2). Sobald du ihm das Auto, die Schlüssel, und die Fahrzeugpapiere übergeben hast, ist die Schenkung wirksam vollzogen.
Für die Schenkung brauchst Du keinen Notar. Du übergibst ihm einfach die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere. (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2). Damit ist die Schenkung vollzogen.
Du musst das Auto dann auf ihn anmelden. Dazu braucht man seine Unterschrift und Deine. Am Besten ihr geht beide zur Zulassungsbehörde. Das ist am einfachsten. Vorher braucht er von seiner Versicherung noch eine evb- Nummer. Die braucht man bei der Zulassungsbehörde.
Einfach einen Schenkungsvertrag machen (Kaufvertragsformular verwenden oder handschriftlich). Mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 kann er das Fahrzeug dann selbst ummelden oder du machst das für ihn per Vollmacht. Versicherung noch benachrichtigen.
Ich würde ihm das Fahrzeug für einen symbolischen Betrag von 10 € verkaufen. Durch einen rechtmäßigen Kaufvertrag ist er nachweislich Eigentümer. Denn einfach nur das Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden macht ihn lediglich zum Halter und nicht zum Eigentümer.
um das Fahrzeug auf seinen Namen anzumelden brauchst du nur seinen Personalausweis, wenn er dann im Brief steht ist er rechtlich der neue Besitzer, auch ohne Vertrag oder Notar oder dergleichen.
wenn er dann im Brief steht ist er rechtlich der neue Besitzer,
Das stimmt leider nicht, da der Halter nicht zwangsläufig der Besitzer ist. Besitzer eines Fahrzeugs ist derjenige, der den Erwerb durch Kaufvertrag oder Schenkungsurkunde nachweisen kann.