PVZ mal wieder, bin ich sicher?

1 Antwort

Antwortvorschlag:

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Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom XX.XX.20XX teile ich Ihnen mit, dass eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht existiert. Insbesondere habe ich nie einen Vertrag jeglicher Art mit Ihnen geschlossen oder wissentlich und willentlich Leistungen Ihres Hauses bestellt. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die unverlangte Zusendung von Waren keinerlei Ansprüche gegen einen Verbraucher begründet (§ 241a BGB).

Sollte Ihnen ein mit meinen Personendaten abgeschlossener Vertrag -welcher Art auch immer- vorliegen, bitte ich um zeitnahe Übersendung einer Kopie sowie aller beim Vertragsabschluss erhobenen Daten, damit ich einen möglichen Identitätsdiebstahl prüfen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann.

Eine unterstelle vertragliche Bindung und alle damit verbundenen Forderungen monetärer oder sonstiger Art weise ich entschieden zurück.

Rein vorsorglich widerrufe ich diesen nicht abgeschlossenen Vertrag, bestreite den Erhalt einer Widerrufsbelehrung und erkläre hilfsweise Anfechtung nach § 119 und § 123 BGB. Ebenso vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine Meldung bestrittener Forderungen an die Schufa oder andere Auskunfteien unzulässig ist. Auch die Abgabe einer bestrittenen Forderung an ein Inkassobüro ist unzulässig, entstandene Kosten für das außergerichtliche Tätigwerden desselben wären in keinem Fall erstattungsfähig.

Weiterhin ersuche ich Sie um Auskunft, an wen meine personenbezogenen Daten Ihrerseits bereits übermittelt wurden. Mein Schreiben ist insofern auch als Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO zu verstehen. Bitte veranlassen Sie anschließend eine unverzügliche Löschung und / oder hilfsweise Sperrung meiner Daten bei Ihnen sowie allen Empfängern meiner Daten und bestätigen Sie mir diese.

Als Wiedervorlagetermin habe ich mir den XX.XX.20XX notiert.

Mit freundlichen Grüßen

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