pflegeleistungen
hallo, ich pflege einen bekannten der im rollstuhl sitz und er möchte jetzt pflegegeld beantragen! nur ich befinde mich in insolvenz! er will mir natürlich damit was gutes tun! aber ich weiss jetzt leider nicht ob ich das geld so behalten kann oder ich das bei meiner insolvenz angeben muss! leider hab ich einen ganz gemeinen anwalt der mir auf fragen zu meinem einkommen immer wieder nur falsche angaben sagt! wie das ich kein weihnachtsgeld behalten dürfte aber überall im internet usw steht ich darf wohl welches behalten! ich hab auch schon bereits versucht übr das gericht zu gehen nur die verweisen mich immer an meinen anwalt für nachfragen! vielleicht könnt ihr mir helfen! weil wenn die knete mir nichts bringt mach ich die pflege zwar weiter aber dann soll er sich noch jemand anderes zur hilfe holen! also vielen dank!
3 Antworten
Hallo Tschreck, hier eine Antwort auf eine ähnlich gelagerte Anfrage vom 28. Feb 2013,
................ nach Paragraph 54 SGB I sind Ansprüche auf Pflegegeld nicht pfändbar.
Quelle: http://www.dols-franzke.de/viewtopic.php?f=10&t=7415
K.
Wenn Dein Bekannter Pflegegeld bezieht, weil er von jemandem daheim gepflegt wird, dann kann er das Geld als Entschädigung weitergeben, für denjenigen, der ihn pflegt. Versteuert muss das Geld nicht werden. Ob es Anrechnung findet bei Deiner Privatinsolvenz, das kann ich nicht sagen. Aber das sollte Dir normalerweise der Anwalt sagen können. Wenn Du kein Vertrauen hast, dann solltest Du ihn nach Möglichkeit wechseln. Wende Dich doch mal an eine der schuldnerberatungsstellen, wenn Du Hilfe brauchst.
Je nach dem, in welcher Insolvenz du wie lange bist, fallen tasächlich Einkünfte oberhalb deines Existenszmininums der Insolvenzmasse zu.