Ex Freundin verkauft Teure Kette die ich ihr Geschenkt habe auf Ebay,?
Hallo zusammen,
Meine Ex Freundin verkauft eine sehr teure Kette die ich ihr damals geschenkt habe auf Ebay kleinanzeigen. Ich habe den Kassenzettel noch und würde die Kette gerne wieder zurück haben. Kann ich da rechtlich was machen? So war es nämlich nie vereinbart, dass sie die Kette bei Ebay klein Anzeigen verkauft!
Freue mich auf eure Antworten
5 Antworten
"So war es nämlich nie vereinbart, dass sie die Kette bei Ebay klein Anzeigen verkauft!"
Ich vermute mal, es war auch sonst nichts vereinbart, oder doch? Dann sehe ich keine rechtliche Handhabe.
Geschenke kann man nur bei groben Undank, Zweckgeschenke oder wenn man sich Arm schenkt zurück fordern. Abzüglich 10% des Wertes je Schenkungsjahr. Ansonten gilt Geschenkt ist Geschenkt.
Grober Undank-Sie hat dich betrogen, belogen, geschlagen....
Zweck- es war ein vorgeschobenes Hochzeitsgeschenk, Hochzeit findet nicht statt, Schenkungsgrund nichtig.
Du musst Geld beim Amt beantragen, Grundsicherung, Sozialhilfe,Pflegegeld und die Kette ist so wertvoll, das sie einen Grossteil davon decken könnte.
Und wie gesagt abgeschmolzen um 10%je Jahr. Nach 5 Jahren nur noch 50% des Kaufwertes nach 10 Jahren hast du gar kein Anspruch mehr.
Nein. Geschenkt ist Geschenkt. Ein gesetzlicher Rückforderungsgrund ist hier nicht erkennbar. Die Kette zu verkaufen ist ihr gutes Recht.
verbuche es als Negativerfahrung ab....steht eh Aussage gegen Aussage...wenn sie das leugnet...der Kassenbon bringt dir garnix....besagt nur, das du was gekauft hast...wem du es geschenkt hast oder ...sorry für dich selber lässt sich damit nicht beweisen...
Du hast sie ihr geschenkt, sie kann damit machen, was sie will.