pfändung der Mietkaution und Nebenkosten
Hi
Ich habe das folgende Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand bei der Antwort suche helfen kann.
vor einiger Zeit habe ich die Kaution und die Nebenkosten von jemanden gepfändet weil er sich immer wider geweigert hat, seine Schulden bei mir zu bezahlen.
Der Wohnungseigentümer und die Hausverwaltung waren natürlich darüber informiert und trotzdem haben die jetzt, die Nebenkosten Abrechnung (Guthaben) an den Mieter ausgezahlt bzw. mit den letzten Mieten verrechnet.
Jetzt habe ich leider keine Möglichkeit mehr, an mein Geld ranzukommen.
Wisst ihr zufällig, ob die Auszahlung rechtens war? Oder ob ich mich jetzt an die Hausverwaltung wenden kann und mein Geld von denen einfordern kann?
1 Antwort
Ist wirklich ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss an den Vermieter ergangen? Der hätte als Drittschuldner dagegen Widerspruch einlegen können. Ein RA kann zwar die entsprechenden Klagen beim Vollstreckungsgericht einreichen, aber pfänden kann er nicht. Wenn allerdings der Vermieter als Drittschuldner feststeht, kannst Du gegen ihn Forderungen erheben. Allerdings scheinen Mietschulden zu bestehen, die erst mal Vorrang haben dürften.
hi
vielen Dank für die info...
soweit ich es mitbekommen habe, hatte der Schuldner keine Mietschulden bzw, die Wohnungsverwaltungsgeselschaft hat den Schuldner über sein Guthaben informiert und beide haben sich auf eine verechnunng geeinigt. Man hat mir aber keine info über das Guthaben zugesendet und erst nachdem ich erst nacher nachgefragt habe, sagte man mir, dass man es verechnet hat...
Ist das rechtens?.. hätte man mich nicht informieren müssen? bevor man eine Vereinbarung (ohne mein Wissen) mit dem Schuldner trifft?