pfändung der Mietkaution und Nebenkosten

1 Antwort

Ist wirklich ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss an den Vermieter ergangen? Der hätte als Drittschuldner dagegen Widerspruch einlegen können. Ein RA kann zwar die entsprechenden Klagen beim Vollstreckungsgericht einreichen, aber pfänden kann er nicht. Wenn allerdings der Vermieter als Drittschuldner feststeht, kannst Du gegen ihn Forderungen erheben. Allerdings scheinen Mietschulden zu bestehen, die erst mal Vorrang haben dürften.


Outrider 
Beitragsersteller
 21.10.2013, 12:27

hi

vielen Dank für die info...

soweit ich es mitbekommen habe, hatte der Schuldner keine Mietschulden bzw, die Wohnungsverwaltungsgeselschaft hat den Schuldner über sein Guthaben informiert und beide haben sich auf eine verechnunng geeinigt. Man hat mir aber keine info über das Guthaben zugesendet und erst nachdem ich erst nacher nachgefragt habe, sagte man mir, dass man es verechnet hat...

Ist das rechtens?.. hätte man mich nicht informieren müssen? bevor man eine Vereinbarung (ohne mein Wissen) mit dem Schuldner trifft?