Inkasso bezahlt, trozdem negativer eintrag bei Bonify?

4 Antworten

Eine Meldung offener Forderungen an Auskunfteien darf nur erfolgen, wenn:

a) der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
b) die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
c) der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
d) der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat

Rechtsgrundlage: § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG n.F.

Ich würde jetzt die myToys.de GmbH und die Forteil GmbH (bonify) auffordern, die Daten zu löschen und das Vorliegen der in § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BDSG n.F. genannten Voraussetzungen bestreiten, inbesondere den Zugang der angeblich gesendeten Mahnungen. Für die Erledigung würde ich mich Verweis auf die Dringlichkeit (Hausbau und so) eine Frist von 14 Tagen setzen, hilfsweise dazu auffordern, die Löschung innerhalb einer selbst genannten Frist verbindlich zuzusagen. Nach Ablauf der Frist würde ich die Angelegenheit dann einem Rechtsanwalt übergeben.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Nn185 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 06:36

Was kann ich tun, wenn mytoys darauf besteht das die Mahnungen Gesendet worden sind? Ich habe weder per Email noch auf Postweg diese erhalten. Wie kann ich dies beweisen?

Answer123  20.01.2022, 22:06
@Nn185

Nicht du muss den Zugang der Mahnungen beweisen, sondern myToys muss den Zugang beweisen.

Bevor du einen Anwalt beauftragst, solltest du allerdings ausschließen, dass du die Mahnungen nicht im Spamordner übersehen hast.

Nn185 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 22:19
@Answer123

Da habe ich schon alles durchsucht. Zudem laut Aussage von mytoys wurden die Mahnungen sowohl als auch auf dem Postweg versendet, die ich aber auch nicht erhalten habe.

Answer123  20.01.2022, 22:21
@Nn185

Dann sollen die beweisen, dass du diese erhalten hast. Können die das nicht, gab es keine Mahnungen.

Nn185 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 22:26
@Answer123

Das werden sie nur beweisen können, wenn diese per einschreiben gesendet wurden, denke ich.

Answer123  20.01.2022, 22:28
@Nn185

So sieht es aus. Bin gerade nicht sicher, ob E-Mails reichen würden, aber auch hier wurden diese vermutlich nicht mit Sendungsnachweis verschickt.

Nn185 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 22:31
@Answer123

Ich habe jetzt aufjedenfall all deine Tipps in ein Schreiben gefasst und an EOS, My toys und an die Auskunftei geschickt. Sowohl als Email als auch per Einschreiben

Ich habe Ende Juli 2021 etwas bei mytoys bestellt. [...] die erste Zahlungsaufforderung von EOS am 9.10.2021 [...] Ich habe diese sofort gezahlt ( noch vor Ende der Frist welches von EOS gesetzt wurde) 78,93€ und dachte das sei erledigt .

Schade dass du das gemacht hast.
Denn, du hättest nur die HF bezahlen müssen und damit wäre die Sache erledigt gewesen.

EOS Inkasso gehört zur OTTO Gruppe, gegen die bereits eine Musterfeststellungsklage läuft.

Und MyToys, gehört ebenfalls zur OTTO Gruppe. Und somit fordert ein Konzerninkasso Gebühren für ein Konzernverbundenes Unternehmen. Das bedeutet: KEINE INKASSOGEBÜHREN muss man bezahlen.

Das ist sogar gemäß § 2 Abs. 3 Punkt 6 RDG VERBOTEN (!!)

Wie kann ich vorgehen? Schufa selbstauskunft habe ich direkt angefordert, warte aber noch darauf, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das es auch der Schufa Auskunftsdatei gemeldet wurde?

Zunächst einmal, hättest du sofort Widersprechen müssen. Widersprochene Forderungen dürfen nicht in Auskunfteien, speziell Schufa, eingetragen werden. Das die EOS sowas macht, obwohl das reguläre Mahnverfahren frisch läuft, ist nichts unbekanntes, jedoch rechtswidrig.

Was du nun also tun solltest ist folgendes:

  1. Melde dich oben bei der Musterklage gegen EOS an
  2. Widerspreche der EOS Forderung
  3. Fordere ALLE Gebühren die über die HF ging, unverzüglich zurück sowie EOS auf, SOFORT die negativen Schufa bzw. Auskunfteien vollständig zu löschen.
  4. Verweise ebenfalls, dass du dich andernfalls Strafrechtlich gegen EOS wehren wirst und ebenfalls an der Musterklage teilnehmen wirst

Den Widerspruch schickst du mit Empfangsbestätigung an Bonify und weist darauf hin, dass EOS hier keinen Negativen Eintrag hätte machen können, du ebenfalls Strafrechtliche Schritte gegen Bonify einleiten wirst wenn der Eintrag nicht sofort gelöscht wird.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen mit erweit. Recherche

bonify zeigt dir kostenlos deinen Score und deine Einträge, die Einträge, welche du bei der Auskunftei Creditreform Boniversum hast. Du müsstest also bei Creditreform Boniversum das Löschen beantragen und auch mit denen sprechen. bonify ist keine Auskunftei und erstellt keine Einträge bei dir. Sie sehen auch nichts, das ist nur für dich sichtbar.

(siehe: bonify ist keine Auskunftei, sondern agiert als Partner von Auskunfteien und ermöglicht Verbrauchern, kostenlos, online, einfach und schnell Auskunft über die persönliche Bonität zu bekommen, diese zu überwachen und zu optimieren. hier: https://www.bonify.de/auskunftei )

Auch wenn bonify und boniversum ähnlich klingen mag, so sind es also zwei unabhängige dinge.

Aber bei bonify gibt es auch eine Möglichkeit direkt online die Korrektur bei boniversum zu beantragen. Also direkt in deinem Konto.

Wenn creditreform 'nen eintrag hat, dann sicher auch die schufa.


Nn185 
Beitragsersteller
 20.01.2022, 20:23

Bei Schufa kann EOS aber nur ein Eintrag machen wenn diese der Schufa angehören oder?

Partner der Schufa können das, wenn sie einer sind, dann ja. Bei Inkasso-Unternehmen ist das sicher der Fall. Du brauchst nur EOS und Schufa googeln und siehst Tonnen von Ergebnissen mit Leuten, die Schufa Einträge von dort haben.


Nn185 
Beitragsersteller
 22.01.2022, 16:35

Die Selbstauskunft der Schufa kam. Aufgelistet ist es nicht. Aber mein Score ist nur bei 92.02%. Kann es sein das es zwar nicht aufgelistet ist, aber mit in den score aufgenommen wurde?

Nn185 
Beitragsersteller
 21.01.2022, 08:24

Antwort von EOS war sie wären mit der Schufa Institution nicht abgeschlossen