Wer darf die PS5 nach der Trennung behalten?
Meine Ex Freundin und ich leben noch in einer gemeinsamen Wohnung. Ich habe damals schon einen Verstärker, einen Beamer mit Leinwand eine PS4 und jede Menge andere Sachen mit in die Beziehung gebracht.
Nach und nach habe ich dann die Sachen verkauft da wir uns neuere angeschafft haben. Wie z. B. einen neuen Beamer und einen neuen Verstärker. Zu Weihnachten 2020 hat sie mir dann eine PS5 geschenkt sodas ich meine alte PS4 verkaufen konnte. Zum Geburtstag habe ich ihr dann eine Xbox Series geschenkt.
Dazu sollte ich vielleicht noch erwähnen das ich die Miete zahle, Strom, Internet und unsere beiden Handyverträge.
Jetzt haben wir uns getrennt und sie will alles mitnehmen. Die PS5, den Beamer, den Verstärker und auch den Plattenspieler. Wie ist da die Rechtslage? Sie meint, da ich meine Sachen verkauft habe, hab ich Pech gehabt und das ich ja nicht beweisen kann das sie mir die anderen Dinge geschenkt hat.
4 Antworten
Die Rechtslage wäre: Schenkungen sind -soweit vollzogen- wirksam, ein Rückforderungsgrund ist nicht zu erkennen.
Faktisch ist es eine Frage des Nachweises: Ist nachweisbar, wer was gekauft hat? Gibt es Beweise (z. B. Fotos) oder Zeugen für die Schenkungen?
Gibt es für die PS5 irgendein Eigentumsindiz? Irgendwelche Unterlagen, wer bezahlt hat oder an wen geliefert wurde? Ansonsten würde ich mal § 1006 BGB in den Raum werfen. Wo steht die PS5 aktuell?
Für die Xbox gilt im Prinzip das Gleiche.
Nach und nach habe ich dann die Sachen verkauft da wir uns neuere angeschafft haben. Wie z. B. einen neuen Beamer und einen neuen Verstärker.
Ist denn nachvollziehbar, wer die bezahlt hat? Und wie war die Mittelherkunft tatsächlich? Nur du? Nur sie? Immer ihr beide anteilig? Wurde dafür das Geld verwendet, das ihr durch den Verkauf von deinem alten Eigentum eingenommen habt?
Im Zweifelsfall würde ich die jeweils hälftig zurechnen. Also durchschneiden und jeder nimmt eine Hälfte mit.
Die ganzen anderen Dinge, wie Strom und Handy, Internet usw. laufen auf meinen Namen. Mietvertrag auf uns beide, wird aber von meinem Konto abgebucht
Sieh unbedingt zu, dass ihr gemeinsam die Wohnung kündigt, sofern noch nicht geschehen. Wenn sie auszieht, kannst du alleine nicht kündigen.
Das gleiche gilt für Strom u. ä..
Handy und Internet sollte unbedingt getrennt werden. Sonst kann sie nämlich nach Belieben Schulden anhäufen, die du dann bezahlen musst. Kein Witz, kommt immer wieder vor.
Solltet ihr euch aus wirtschaftlichen Gründen entscheiden, dass ihr Handyvertrag trotzdem weiter auf dich laufen soll, bitte unbedingt einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, der die Zahlung und die Rechtsbeziehung zwischen euch regelt.
Also bei Geschenken ist es eigentlich so, dass man das Geschenk behalten darf, außer man zeugt sich dafür grob undankbar. Ich würde sagen wer es bezahlt hat dem gehört es. Bei dem Handyvertrag würde ich sofort kündigen bzw die SIM an mich nehmen ,gehört ja im Endeffekt dir.
Du fragst erst nach der Rechtslage, aus Deinem letzten Satz ist dann doch zu entnehmen, dass es um die Beweislage geht. Das sind aber oft zwei verschiedene Dinge.
wer hat den die Rechnungen auf seinen Namen?
Die Rechnungen für die PS5 z. B. gibt es keine, da sie über ebay gekauft wurde. Der Verstärker und der Beamer wurden über mein Amazon Konto bestellt, aber von ihr mit Gutscheinen bezahlt. Die ganzen anderen Dinge, wie Strom und Handy, Internet usw. laufen auf meinen Namen. Mietvertrag auf uns beide, wird aber von meinem Konto abgebucht