Kauf nach Maklervertrag?
Hallo,
ich habe mich vor einigen Monaten für eine Wohnung interessiert und Kontakt mit der Eigentümerin aufgenommen. Diese hat die Wohnung über einen Makler verkaufen wollen. Da wir dann keinen Kontakt mehr hatten, habe ich über den Makler angefragt und mir die Wohnung vor einigen Monaten angeschaut.
Der Makler hat nicht mit offenen Karten gespielt und Sachen verschwiegen, weshalb es nicht zum Kauf kam.
Die Wohnung wurde, wie ich erfahren habe, nicht verkauft. Ich würde mich mit der Verkäuferin einigen. Um die Maklerkosten zu umgehen, würden meine Partnerin und ich die Wohnung finanzieren, sie jedoch alleine im Grundbuch stehen. Sie hatte ja nie einen Maklervertrag. Besteht trotzdem in irgendeiner Art ein Anspruch auf Provision?
danke und Lg
3 Antworten
Je nachdem, ob der Makler noch einen gültigen Vertrag mit der Verkäuferin hat, kann ein Anspruch auf die Maklerprovision bestehen, auch wenn die Freundin kauft und der Makler gar nicht nochmal aktiv wird...
Ein Anspruch kann trotzdem bestehen, es kommt ganz darauf an, was im Maklervertrag vereinbart wurde... Bekommt der Makler das raus, dürfte er recht gute Karten haben, sofern er denn gemäß Vertrag auch nach Ablauf berechtigt ist, Ansprüche zu stellen, denn die Mitursächlichkeit für den Abschluss des Kaufvertrages ist ja definitiv vorhanden.
Du musst mit der Verkäuferin klären, ob die Verkäuferin den Maklervertrag bereits aufgelöst hat.
Was wurde verschwiegen, sind es Schäden in der Wohnung, die du als Käufer wissen musst, damit du keinen Schadenersatzanspruch der Verkäuferin gegenüber machen kannst?
Wenn etwas extra verschwiegen wurde vom Makler ist es arglistige Täuschung, die Verkäuferin kann den Vertrag mit dem Makler anfechten. Die Verkäuferin muss einen Brief schreiben Ich fechte an.......und lösen den Vertrag auf.
In der Schweiz muss man das Wort anfechten nicht gebrauchen, da ist ein Vertrag sofort nichtig, wenn eine arglistige Täuschung vorgekommen ist, kann man in der Schweiz den Vertrag als ungültig erklären. Das habe ich schon gemacht, weil mich ein Mietinteressent angelogen hatte. Der deutsche online Jurist hat mir jedoch geschrieben nach deutschem Recht muss man den Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Wenn deine Freundin alleine kauft ist es bei einer späteren Trennung kompliziert, es müsste dann im Gurnbuch entweder stehen, dass sie dir gegenüber den Betrag schuldet, dann kommst du jedoch zu kurz, da der Wert von Immobilien in der Regel steigt, du möchtest sicher von der Wertsteigerung auch etwas profitieren. Kompliziert ist auch dich später im Grundbuch eintragen zu lassen, neue Grundbuchkosten und wer weiss ob der Staat dann nochmals Grunderwerbskosten verlangt, was beides zusammen teurer als Maklerkosten ist.
Was hat die Verkäuferin abgemacht zahlt sie die Hälfte der Maklerkosten? Dann hat sie eher Interesse vor dem Kaufvertrag mit Euch beiden, den Vertrag mit dem Makler aufzulösen.
Noch eine Idee, vielleicht mietet ihr die Wohnung eine Weile und schliesst den Kaufvertrag erst ab, wenn die Eigentümerin den Maklervertrag aufgelöst hat oder dieser automatisch abgelaufen ist.
Nein, aber dir wurde auch nichts von dem Haus gehören.
mir geht es lediglich um den eventuellen Provisionsanspruch
Nein. Der Vertrag ist bereits abgelaufen.