Kauf nach Maklervertrag?

3 Antworten

Je nachdem, ob der Makler noch einen gültigen Vertrag mit der Verkäuferin hat, kann ein Anspruch auf die Maklerprovision bestehen, auch wenn die Freundin kauft und der Makler gar nicht nochmal aktiv wird...


Ruhrpott9563 
Beitragsersteller
 23.02.2023, 16:02

Nein. Der Vertrag ist bereits abgelaufen.

orgel  23.02.2023, 16:58
@Ruhrpott9563

Ein Anspruch kann trotzdem bestehen, es kommt ganz darauf an, was im Maklervertrag vereinbart wurde... Bekommt der Makler das raus, dürfte er recht gute Karten haben, sofern er denn gemäß Vertrag auch nach Ablauf berechtigt ist, Ansprüche zu stellen, denn die Mitursächlichkeit für den Abschluss des Kaufvertrages ist ja definitiv vorhanden.

Du musst mit der Verkäuferin klären, ob die Verkäuferin den Maklervertrag bereits aufgelöst hat.

Was wurde verschwiegen, sind es Schäden in der Wohnung, die du als Käufer wissen musst, damit du keinen Schadenersatzanspruch der Verkäuferin gegenüber machen kannst?

Wenn etwas extra verschwiegen wurde vom Makler ist es arglistige Täuschung, die Verkäuferin kann den Vertrag mit dem Makler anfechten. Die Verkäuferin muss einen Brief schreiben Ich fechte an.......und lösen den Vertrag auf.

In der Schweiz muss man das Wort anfechten nicht gebrauchen, da ist ein Vertrag sofort nichtig, wenn eine arglistige Täuschung vorgekommen ist, kann man in der Schweiz den Vertrag als ungültig erklären. Das habe ich schon gemacht, weil mich ein Mietinteressent angelogen hatte. Der deutsche online Jurist hat mir jedoch geschrieben nach deutschem Recht muss man den Vertrag wegen Täuschung anfechten.

Wenn deine Freundin alleine kauft ist es bei einer späteren Trennung kompliziert, es müsste dann im Gurnbuch entweder stehen, dass sie dir gegenüber den Betrag schuldet, dann kommst du jedoch zu kurz, da der Wert von Immobilien in der Regel steigt, du möchtest sicher von der Wertsteigerung auch etwas profitieren. Kompliziert ist auch dich später im Grundbuch eintragen zu lassen, neue Grundbuchkosten und wer weiss ob der Staat dann nochmals Grunderwerbskosten verlangt, was beides zusammen teurer als Maklerkosten ist.

Was hat die Verkäuferin abgemacht zahlt sie die Hälfte der Maklerkosten? Dann hat sie eher Interesse vor dem Kaufvertrag mit Euch beiden, den Vertrag mit dem Makler aufzulösen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schulstrasse  24.02.2023, 22:03

Noch eine Idee, vielleicht mietet ihr die Wohnung eine Weile und schliesst den Kaufvertrag erst ab, wenn die Eigentümerin den Maklervertrag aufgelöst hat oder dieser automatisch abgelaufen ist.

Nein, aber dir wurde auch nichts von dem Haus gehören.


Ruhrpott9563 
Beitragsersteller
 23.02.2023, 16:03

mir geht es lediglich um den eventuellen Provisionsanspruch