4Jahr nach Restschuldbefreiung post vom Anwalt bekommen?

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Jetzt müsste man wissen, um was für eine Forderung es sich handelt. Denn bestimmte Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Entweder lieferst du uns die fehlenden Informationen für eine vollständige Einschätzung oder du weist die Forderung mit Verweis auf Verjährung und erteilte Restschuldbefreiung zurück.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Wulfgardodin  24.06.2022, 21:03

Da es keine Deliktsache ist wie Sie schreiben und die Schuld vor Eröffnung der Insolvenz war, ist sie nicht durchsetzbar. Auch wenn diese Schuld nicht in die Insolvenz aufgenommen wurde so ist der Eintrag ins Schuldenregister öffentlich und der Gläubiger hätte es erfahren können und seine Ansprüche eintragen lassen können in die Insolvenztabelle. Verweisen Sie auf das Verfahren und legen Sie eine Kopie der Restschuldbefreiung bei. Das ist ein Einschüchterungsversuch das Sie trotzdem zahlen obwohl sie nicht müssen. Vorhalle Inkassofirmen versuchen auf diesem Wege doch noch an die offenen Forderung zu kommen obwohl sie wissen das sie rechtlich nicht durchsetzbar sind.

Answer123  24.06.2022, 21:44
@Wulfgardodin

Schau mal aufs Datum: Die Frage wurde im August 2021 gestellt. Ich glaube kaum, dass der FS noch hier mitliest. Außerdem ist die Sache doch längst erledigt, wie du oben nachlesen kannst.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 00:19

Keine Deliktsache

Answer123  20.08.2021, 00:21
@Gerd1969

Und auch kein pflichtwidrig nicht gewährter Unterhalt?

Dann weise die Forderung zurück. Wenn du willst, kann ich dir den Text schreiben. Dazu würde ich aber gerne das Schreiben des Anwalts sehen.

Answer123  21.08.2021, 22:06
@Gerd1969

Von wann stammt die Forderung selbst denn eigentlich?

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Ihr Schreiben vom 12.08.2021 - AZ 04009K11

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Eichleiter-Fink,

die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nach meiner Auffassung nicht (mehr).

Mit Urteil des Amtsgericht XY vom XX.XX.2017 - AZ XXXXX wurde mir Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gemäß § 301 Abs. 1 InsO gegen alle Gläubiger, auch gegen solche, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Sollten Sie der Auffassung sein, dass die geltend gemachte Forderung nicht der Restschuldbefreiung unterfällt, steht es Ihnen selbstverständlich frei, dergleichen bis zum 26.08.2021 begründet darzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

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Ohne jegliche Garantieren, ich bin kein Rechtsanwalt, das ist keine Rechtsberatung. Aber probieren kann man es ja mal. Im schlechtest Fall sind wir nachher zumindest alle ein bisschen schlauer.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 22:32
@Answer123

Die Hauptsache ist im Jahre 2010 entstanden

Gerd1969 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 14:34
@Gerd1969

Und ist bei der Eröffnung der Privatinsolvenz am 04.05. 2011 irgendwie untergegangen

Answer123  22.08.2021, 20:44
@Gerd1969

Es wäre vermutlich u. A. deine Aufgabe gewesen, die Forderung nachzumelden. Kann also sein, dass es da nochmal Ärger gibt. Auf der andern Seite muss ein Gläubiger seine Schuldner auch selbständig im Blick behalten. Nicht umsonst werden Insolvenzen öffentlich bekannt gemacht. (Einen auf deine Schilderung passenden Eintrag habe ich allerdings komischerweise nicht gefunden.)

Aber schauen wir erst mal, was die Anwältin darauf antwortet.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 21:09
@Answer123

Ich werde noch zusätzlich dazu Schreiben,daß ich gegen die Forderung die Einrede der Restschuldbefreiung einlege,weil die Hauptsache vor der Insolvenz entstanden ist

Answer123  22.08.2021, 21:15
@Gerd1969

Das ist m. E. in meinem Text inhaltlich bereits enthalten, aber du kannst diese Formulierung natürlich gerne trotzdem beifügen. Doppelt hält besser :)

Gerd1969 
Beitragsersteller
 22.08.2021, 21:38
@Answer123

Und die Restschuldbefreiung in Kopie mit zur Anwältin schicken

Answer123  22.08.2021, 21:45
@Gerd1969

Kann man machen. Ich hätte jetzt einfach nur auf das Aktenzeichen verwiesen. Kann sie sich dann im Normalfall selber aus dem Insolvenzregister heraussuchen. Wobei ich deine Sache ja wie gesagt nicht gefunden habe. Aber du kannst ja mal selber schauen: insolvenzbekanntmachungen.de

Gerd1969 
Beitragsersteller
 30.08.2021, 18:35
@Answer123

Die Anwältin hat die Forderung aufgrund der Restschuldbefreiung gegen mich eingestellt

Wurde diese Forderung aus 2010 nach Titulierung im Jahr 2012 - nach ! Eröffnung des Insolvenzverfahrens in 2011 dem Insolvenzverwalter nachgemeldet?


Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 17:20

Ich kann mich auch nicht erinnern jemals ein Schreiben bekommen zu haben, es sei denn ich hab das damals meiner ehemaligen gesetzlichen Betreuung übergeben und die hat das an den Insolvenzverwalter weitergeleitet. Ich hab hier nichts in meinen Unterlagen und meine ehemalige Betreuerin kann ich nicht fragen, sind im Streit auseinander gegangen

wilees  20.08.2021, 19:21
@Gerd1969

Also bleibt nur noch die Rücksprache mit dem Insolvenzbetreuer.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 20:22
@wilees

Und gegen die Forderung mit den AKZ die Einrede der Restschuldbefreiung einlegen, weil die Forderung vor Eröffnung der Privatinsolvenz entstanden ist.

wilees  20.08.2021, 21:36
@Gerd1969

Es war m.A.n. Deine Aufgabe bestehende Schulden bei Eröffung der Insolvenz anzuzeigen.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 21:47
@wilees

Hab aber heute noch mit meine Schuldnerberatung Telefoniert,der hat gesagt ich soll das so an die Anwältin schreiben

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 17:16

Nein leider nicht

Vom wann ist denn diese Forderung? War sie bereits vor Eröffnung des Verfahrens entstanden, ist diese tituliert? Wenn nicht, ist die eh verjährt, und wenn sie davor entstanden ist, verweise auf das bereits abgeschlossene Verfahren.


Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 11:55

Ich hab das Schreiben hochgeladen,es ist nicht mit in die Insolvenz rein gekommen. Die Schuld ist vor der Insolvenz entstanden

orgel  20.08.2021, 11:59
@Gerd1969

Die beziehen sich auf einen Vollstreckungsbescheid vom 5.7.2012. Wenn es diesen Titel tatsächlich gibt, dann kann daraus rein formal leider auch noch vollstreckt werden, da der erst nach Eröffnung des Verfahrens erlassen wurde.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 12:06
@orgel

Kann ich mich trotzdem auf die Restschuldbefreiung berufen,da die Forderung ja vor der Insolvenz entstanden ist

orgel  20.08.2021, 12:08
@Gerd1969

Da geh ich jetzt mal von aus, da die Restschuldbefreiung für alle Forderungen vor Verfahrenseröffnung gilt, auch wenn diese nicht zum Verfahren angemeldet wurden. Sprich eventuell mal mit deinem Insolvenzverwalter, oder dem Rechtspfleger vom zuständigen Amtsgericht.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 12:11
@orgel

Hab schon mit mein Schuldenberater telefoniert,der hat mir geraten Einrede gegen die Forderung einzulegen

orgel  20.08.2021, 12:12
@Gerd1969

Und dafür wäre dann das Amtsgericht zuständig. Der Rechtspfleger kann dir da bestimmt weiterhelfen.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 12:13
@orgel

Ach bin seid 2017 aus der Insolvenz raus

orgel  20.08.2021, 12:16
@Gerd1969

Ja, du musst ja irgendwas machen um gegen den Titel vorzugehen, weil er rein formell erstmal zur Vollstreckung genutzt werden kann. Der Rechtspfleger wird dir sagen was du tun musst, denn das Amtsgericht ist dann dein Ansprechpartner, um dagegen vorzugehen.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 00:08

Aus dem Jahre 2010

orgel  20.08.2021, 00:13
@Gerd1969

Wenn es keinen vollstreckbaren Titel gibt, ist die Forderung ohnehin bereits verjährt. Wurde sie zum Verfahren nicht angemeldet, ist da auch nichts mehr zu machen.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 00:23
@orgel

Ich hab in meinen alten Unterlagen gesehen, daß die geschrieben haben, daß sie die Insolvenz nicht akzeptieren und ich 30 Jahre lang gepfändet werden könnte. Das fällt mir jetzt erst auf, damals war ich naiv dumm und viel zu unerfahren.

orgel  20.08.2021, 00:39
@Gerd1969

Nochmal die Frage, haben die einen Titel, also einen Vollstreckungsbescheid vorliegen, und von wann ist dieser, wenn sie denn einen haben sollten? Es gibt nur wenige Forderungen, die von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden. Um was for eine Forderung handelt es sich denn? Und ob die es akzeptieren, oder nicht, über die rechtswirksame Restschuldbefreiung können die sich nicht stellen. Da ist es es egal, ob sie das akzeptieren, oder nicht. Je nachdem um was für eine Forderung es sich jetzt handelt! Aber wenn sie von der Restschuldbefreiung erfasst sein sollte, wird ein Gericht denen das erklären, wenn sie versuchen sollten zu vollstrecken und du unter Hinweis auf das abgeschlossene Verfahren der Forderung widersprichst.

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 05:39
@orgel

Die haben keinen Vollstreckungsbescheid, damit drohen die mir jetzt

Gerd1969 
Beitragsersteller
 20.08.2021, 05:45
@Gerd1969

In der Schufa ist auch kein Eintrag