Kann der Vermieter den Stadtwerken den Zugang zu seinen Stromzählern verweigern?
Der Strom sollte wieder angeklemmt werden,jedoch haben die Stadtwerke keinen Zugang zum Keller und der Vermieter verweigerte den Zugang mit der Begründung gegenüber der Stadtwerke(Telefonat))wichtige Termine zu haben(Freitag Mittag). Er könne den Stadtwerken frühestens Montag den Zugang zum Keller gewähren. Da wir aber 2 Kinder haben und laut der Stadtwerke ein NOTFALL vorlag,waren wir gezwungen ein Schlüsseldienst zu beauftragen den Keller zu öffnen um ein Zugang den Stadtwerken zu ermöglichen. Selbst der Schlüsseldienst hat auf der Rechnung vermerkt das es sich hiermit um einen Notfall handelte. Wer kommt jetzt für die Rechnung der Türöffnung auf die wir erstmal aus eigener Tasche bezahlt haben( 200 Euro) ?
2 Antworten
Hallo,
im Prinzip ist es so:
" Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen " !
war denn dem Vermieter die Dringlichkeit, deinen Haushalt mit 2 kleinen Kindern über das WE wieder mit Energie zu versorgen, bekannt ? D.h. habt ihr mit dem Vermieter zuvor gesprochen um evtl. kurzfristig eine Lösung zu finden?
Es will mir nicht in den Kopf, dass ein Vermieter trotz offensichtlicher Dringlichkeit irgendwelche Termine vorgibt, ihm eure Situation dabei aber völlig kalt lässt.
so in etwa waren zwar auch meine Gedanken ....ich wollte dem Fragesteller aber nichts unterstellen.
deshalb meine vorsichtigen Nachfragen. (ich wollte es nicht ganz so hart ausdrücken wie du) ;-)
Den genauen Grund kann man nur vermuten, denn
" Nichts genaues weiß man nicht " !
Manchmal kommt man auch ohne eigenes Zutun in Situationen, die dann vom Falschen ausgelöffelt werden müssen. ( z.B. zahlt der AG unpünktlich oder gar nicht / oder die Arge lässt sich Zeit .....usw. )
Ansonsten stimme ich dir natürlich zu !
Das ist keine Finanz- sondern eine Rechtsfrage. Die Kosten des Schlüsseldienstes werden wohl an Dir hängenbleiben:
Erstens war Deine unbezahlte Stromrechnung die Ursache dafür, dass man Dir den Strom abgestellt hat und zweitens hättest Du schon im Vorfeld dafür sorgen können, dass der Keller am Freitagmittag zugänglich ist oder geöffnet werden kann. Zum Beispiel hättest Du Dir rechtzeitig beim Vermieter den Kellerschlüssel besorgen können.
Nicht überlegen kostet oft viel Geld.
Hier beklagt der Fragesteller wegen seiner zwei Kinder einen Notfall. Für ihre Kinder sind aber primär die Eltern verantwortlich. Diese hätten es deshalb erst gar nicht zur Stromabschaltung kommen lassen dürfen.
Wie schlecht es diesen Kindern bei solchen Eltern geht, möchte ich mir gar nicht vorstellen!