Fahrschule

7 Antworten

Die Sache ist relativ einfach: Es besteht kein gesetzliches Recht auf Stornierung des Vertrages. Wenn die Fahrschule sich trotzdem darauf einlässt, kann sie die Bedingungen vorschreiben. Sie kann auch die gesamte Grundgebühr verlangen, ob du die beauftragten und bezahlten Leistungen in Anspruch nimmst oder nicht ist alleine dein Problem.

Sofern die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, fordert die Fahrschule zurecht. Ein Aushang in der Fahrschule genügt, wenn du den Vertrag vor Ort abgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Dienstleistungsvertrag... es beginnt die Widerrufsfrist am Tag nach Vertragsschluss zu laufen, § 356 Absatz 2 Nummer 2 BGB i.V.m. 187 Absatz 1 BGB

Bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen muss ein sogenannter Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen geleistet werden. Wenn Frau Huber sich also überlegt, dass sie den Gärtner für ihren Garten doch nicht benötigt, dieser aber schon fünf Blumenbeete bepflanzt hat, muss Frau Huber ihn entsprechend dem Wert seiner Arbeit bezahlen . Dies gilt aber nur dann, wenn Frau Huber von dem Gärtner ausdrücklich verlangt hat, dass dieser bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, und der Gärtner Frau Huber ordnungsgemäß über die Pflicht, Wertersatz zu zahlen, informiert hat.

Nochmal kurz: vor Vertragsunterzeichnung auf die AGB hinweisen mündlich oder durch Text im Vertrag (in normaler Schriftgröße nicht zu klein), die AGB müssen einsehbar sein , in den AGB muss etwas zum Thema Wertersatz geregelt sein

Wenn die AGB also nicht auslagen/aushingen und dir damit die Info über zu leistenden Wertersatz nicht bekannt werden konnte... (vorausgesetzt diese Info steht da überhaupt drin) dann sehe ich gute Chancen.

Über wieviel Euro reden wir hier denn?


Answer123  17.06.2022, 23:24
Dienstleistungsvertrag... es beginnt die Widerrufsfrist am Tag nach Vertragsschluss zu laufen, § 356 Absatz 2 Nummer 2 BGB i.V.m. 187 Absatz 1 BGB

Habe ich was überlesen oder wo hat der FS geschrieben, dass es um ein Fernabsatzgeschäft geht?

Andri123  17.06.2022, 23:35

Lies doch bitte mal nur die Überschrift des Par. 356 BGB. Dort geht es um Fernabsatz- und Haustürgeschäfte.

Es gibt kein generelles Widerrufsrecht für andere Verträge, sondern Verträge sind einzuhalten.

007Fuchs  17.06.2022, 23:39
@Andri123

Ggf ist in den AGB eine Regelung zum Rücktritt enthalten... ein generelles wiederufsrecht gibt es nicht das stimmt.

Answer123  17.06.2022, 23:54
@007Fuchs

Für ein vertragliches Rücktrittsrecht gelten dann aber die dort festgelegten Regelungen, nicht die gesetzlichen Vorgaben zum Widerrufsrecht. Aber nichts für ungut, jeder irrt sich mal :)

Ohne Kenntnis der hier gegenständlichen AGB ist alles Weitere ohnehin Spekulation.

Christina396 
Beitragsersteller
 18.06.2022, 10:30

Guten Morgen, von 84,- €

Ob Wertersatz zu zahlen ist hängt davon ab, ob du vor der Wiederrufsfrist von 14 Tagen auf eine Leistung bestanden hast .

Das setzt aber ebenfalls voraus, daß dir die AGB bekannt waren in denen dazu auch eine Regelung zum Wertersatz enthalten ist.

Der Fahrleher muss vor Vertragsabschluss auf die AGB hinweisen, mündlich oder schriftlich in ausreichender Schriftgröße. Diese müssen dann vor Ort auch ausliegen oder aushängen besser man händigt sie mit dem Vertrag aus ist aber kein Muss.

Man kann und darf geschlossene Vertrage NICHT stornieren!

Ausnahmen:

Der Anbieter räumt einem dieses Recht freiwillig per AGB ein, gibt dann aber auch die Bedingungen vor.

Oder

Es handelt sich um ein Fernabsatzgeschäft, der Vertrag wurde z. B. online oder bei Dir zu Hause geschlossen. Man spricht dann aber vom Widerruf, nicht vom Stornieren.

Also:

Erst überlegen/nachdenken, dann unterschreiben! 😜😁😎

na es hat sich dort trotzdem jemand hingesetzt und deine daten erfasst und verarbeitet, dich vielleicht bei der versicherung nachgemeldet und und und. warum sollte das jetzt für die fahrschule umsonst gewesen sein? diese leistung wurde doch erbracht. kannst eigentlich froh sein, wenn du nur so einen bruchteil von der grundgebühr bezahlen musst und die nicht ganz einbehalten wird.


Christina396 
Beitragsersteller
 17.06.2022, 22:28

Naja, ganz so war es nicht. Derjenige hat geschwind den Vertag ausgefüllt und unterschrieben lassen. Das war's

Andri123  18.06.2022, 00:12
@Christina396

Ob man geschwind unterschreibt, oder es sich lieber vorher nochmal überlegt, kann man ja selbst entscheiden.

Und natürlich wurden nach Eurem Besuch in der Fahrschule die Daten in die EDV eingegeben usw..

Ein Informationsgespräch ist kostenlos, und macht der Fahrschule auch Mühe. Dieser Zeitaufwand kommt dann aber wohl meistens über den Vertragsabschluss wieder rein.

Wieso glaubt man denn, dass ein schriftlich abgeschlossener Vertrag kostenlos storniert werden müsste? Unterschreibt man Verträge nur zum Spaß und ist nicht daran gebunden? Wenn Du eine Wohnung mietest, kann Dir der Vermieter auch 12 Tage später sagen, dass er es nicht so gemeint hat? Oder ein neuer Arbeitgeber? Oder der Käufer Deines Autos?

Ich finde ein Fünftel der Grundgebühr jetzt auch nicht gerade horrend überzogen. Ich würde es zähneknirschend bezahlen. Es war Dein Fehler.