gehört es nun mir?
Wenn ich mir ein Kleidungsstück geliehen habe und die Person dann aber sagt ich kann es behalten und damit machen was ich möchte gehört es dann mir oder kann diese Person das Kleidungsstück zurückfordern?
2 Antworten
Da du bereits im Besitz des Kleidungsstücks warst, genügte die Einigung zum Eigentumsübergang (§ 929 Satz 2 BGB).
Die Schenkung müsste m. E. durch den erfolgten Eigentumsübergang (§ 929 Satz 2 BGB) hinreichend bewirkt sein (§ 518 Abs. 2 BGB), § 518 Abs. 1 BGB sollte daher (soweit überhaupt relevant) geheilt sein.
Etwas schriftliches ist aber immer hilfreich, falls es später mal Streit gibt.
Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
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dennoch, sichere dich schriftlich ab.... und gut ist's ‼️