Wieso ändert das Finanzamt eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I?

Hallo, ich habe letzte Woche meine Gehaltsabrechnung erhalten und es fehlten knapp 300 Euro. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, sei meine Steuerklasse rückwirkend zum Januar von II in die I geändert worden. Ich bin seit 2014 in der Steuerklasse II, habe eine 2jährige Tochter, bin alleinerziehend, wohne in einem Mehrfamilienhaus in eigenem Wohnbereich, wirtschafte also allein. Dies hat sich auch nicht verändert, es ist niemand bei mir eingezogen o.Ä. Ich habe beim Finanzamt angerufen. Die Dame am Telefon sagte mir, sie kann sehen, dass die Steuerklasse am 8. April geändert wurde, aber nicht warum. Ich soll einen erneuten Antrag auf Änderung stellen und ihr zukommen lassen. Das habe ich getan und die Situation noch einmal schriftlich genau geschildert. Meine Frage - wie kann es sein, dass die Lohnsteuerklasse einfach und ohne dass sich bei mir etwas verändert hat, vom Finanzamt wieder geändert wird? Und dies auch noch ohne Vorabinfo, habe mit meinem Gehalt natürlich voll gerechnet und nun unverschuldet diesen Monat dadurch Probleme. Darf das Finanzamt selbst die Steuerklassen einfach so ändern?

Wenn es sich um einen Computerfehler handelt, erhalte ich das zuviel gezahlte Geld im nächsten Monat wenigstens zurück - ich lese überall ich müsste es mir über die Steuererklärung im nächsten Jahr wieder holen, das finde ich dann aber schon dreist, denn ich brauche mein Geld jetzt und es ist ja deren Fehler?

Finanzamt, Steuerklasse
Steueridentifikationsnummer vertauscht

Hallo zusammen, ich brauche dringend einen guten Rat. Heute habe ich von meiner Personalabteilung erfahren, dass meine Identifikationsnummer falsch wäre. Wie meine Nummer damals mitgeteilt wurde weiss ich nicht. Angeblich stand diese auf der Lohnsteuerkarte für 2010 drauf, aber nicht von mir. Wie es der dumme Zufall will, gibt es mit dieser Nummer einen Menschen der am gleichen Tag geboren wurde wie ich. Darum ist der Fehler nicht aufgefallen, sondern erst als dieses Jahr dessen Arbeitgeber des anderen Menschen ihn anmelden wollte. Ich hatte seit dem 01.09.2013 seine Steuerklasse 3 mit 3 Kindern anstatt 1 und er bekam Steuerklasse 6. Wegen den Beschwerden ist der Fehler aufgefallen. Meine Fa. meint, für sie wäre der Fall jetzt erledigt, da meine richtige Nummer jetzt bekannt ist. Eine Korrektur der Lohnabrechnungen für 2013 oder 2014 gäbe es nicht und das Finanzamt würde sich bei mir melden :-(

Das Finanzamt will jetzt bestimmt auf einen Schlag die Kohle zurück. Ich kann doch nix für den Fehler den irgendjemand gemacht hat!! Eine info habe ich nicht bekommen. Meine monatlichen Gehälter waren auch nicht plötzlich höher als sonst. Laut Rechner ca. 300 netto, und das wäre mir bestimmt aufegefallen, da ich die Abrechnungen kontroliere (bis auf die Steuerklasse)

Ich bin da gerade sehr verzweifelt was ich wie machen soll.

Ist es richtig das der AG keine Korrektur mehr machen kann???

Wer kann mir klare Hilfestellungen geben???

Viele Grüße aus NRW und Danke vorab

Steuerklasse, Steuern
Versehentlich in Steuerklasse 6 gerutscht!

Hallo, ich verstehe nur noch Bahnhof und weder mein AG noch das Finanzamt kann mir etwas hilfreiches dazu sagen....

Folgendes Problem:

Ich bin seit Jahren bei meinem Arbeitgeber als Werkstudentin beschäftigt (immer schon Steuerklasse 1). Im Sommer habe ich ein Pflichtpraktikum absolviert,dass mit ca. 200 Euro vergütet wurde .

Vor Beginn des Praktikums hat mich dir Dame im Personalbüro gefragt, ob ich bereits irgendwo anders beschäftigt bin. Dies bejahte ich und fragte, ob das steuerliche Nachteile für mich habe. Mir wurde gesagt,dass es einzig und allein um den zeitlichen Interessenkonflikt ginge, das aber steuerlich nicht relevant sei.

Nach Beendigung meines Praktikums rief mich die Personalabteilung meines AGs an und mir wurde gesagt,dass ich künftig mit Steuerklasse 6 abgerechnet werde, da jemand anderes sich als Hauptarbeitgeber gemeldet habe.

Daraufhin habe ich Rücksprache mit deym Praktikumsbetrieb und dem Finanzamt gehalten. Der Betrieb sagt, ich solle eine Erklärung schreiben, dass mein Praktikum nachträglich mit Klasse 6 abzurechnen ist, woraufhin ich jetzt nur aufgefordert wurde, Geld nachzuzahlen. Das Finanzamt sagt, mein normaler AG muss sich wieder als Hauptarbeitgeber anmelden. Dieser sagt wiederum, dass er sich nicht in der Pflicht sieht, da sich das von alleine regele,wenn der Praktikumsbetrieb mich abgemeldet hat. Nun fehlt mir bereits den zweiten Monat in Folge ein großer Teil meines Gehalts und ich würde gerne wissen, wie ich vorgehen kann, damit ich wieder in meiner richtigen Steuerklasse abgerechnet werden kann und auf welchem Wege ich mir die (fälschlich zu viel) gezahlten Steuern zurück holen kann? Ist der einzige Weg die Lohnsteuererklärung? Das würde ja ewig dauern :-/

Finanzamt, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuerklasse
Frage bezüglich einer unregelmäßigen freiberuflichen Tätigkeit?

Hallo,

meine Freundin ist Studentin und war seit Anfang dieses Jahres in geringem Umfang freiberuflich (Künstlerin) tätig. Sie hat insgesamt 1300 Euro an Gewinn erzielt. Da ihr Einkommen jedoch unter dem Grundfreibetrag von 9.168 Euro (2019) liegt, sollte sie nicht (als momentan Ledige) steuerpflichtig sein.

Wir haben allerdings vor, dieses Jahr noch zu heiraten und wollen die Steuerklassen 3 (für mich) und 5 (für sie) wählen. Da ich jedoch fest angestellt bin und somit unser gemeinsames Einkommen höher als 18.336,00 € (Grundfreibetrag für Ehepaare bei gemeinsamer Veranlagung zur Einkommensteuer) betragen wird, würde ich gerne erfahren, wie wir nach dem Steuerklassenwechsel verfahren sollten. Ist es dann möglich, bei der gemensamen Steuererklärung nächstes Jahr einfach ihre freiberuflichen Tätigkeiten miteinzugeben, ohne sie vorher als Freiberufliche beim Finanzamt eintragen zu lassen? Ihr Einkommen ist sehr unregelmäßig. Sie weiß nicht mal, ob sie auch nächstes Jahr freiberufliche Aufträge kriegen wird.

Außerdem hat sie bezüglich ihrer freiberuflichen Tätigkeit eine Rechnung und einen freien Dienstvertrag ausfüllen müssen. In diesen hat sie keine Steuernummer eingeben können, weil sie keine hatte. In diesen steht jedoch der auszuzahlende Betrag, ihr Name, ihr Geburtsdatum, die Adresse und die Bankdaten drin. Auf diesen Papieren steht, dass der Auftraggeber eine Kontrollmitteilung ans Finanzamt machen wird und es sich dabei um eine selbstständige Tätigkeit handelt. Ist dies überhaupt rechtsgültig, wenn sie keine Steuernummer eingegeben hat? Wird so etwas vom Finanzamt berücksichtigt?

Ich frage, weil ich grundsätzlich keine Ahnung habe und bis jetzt nie eine Steuererklärung abgeben musste. Bitte entschuldigt mein Unwissen.

Vielen Dank.

Steuerberater, Steuererklärung, Steuerklasse, Steuerrecht
Steuerklasse nach Heirat

Liebe Community,

Ich höre immer davon, dass es bei Steuern Verheirateter immer große Probleme mit der Steuernachzahlung gibt. Bei uns ist es demnächst, also in einem Monat nach der Hochzeit, folgendermaßen: Ich bin. Mein Freund hängt jetzt seit Oktober nach einer Neuorientierung ein Erststudium dran, ausgelegt auf 3 Jahre. Ich verdiene zwischen 45.000 und 50.000 Euro pro Jahr, arbeite seit einigen Jahren als Versicherungsmathematikerin, bin aber gesetzlich als Angestellte versichert.

Sind meine Überlegungen stimmig?

1) Die Wahl von Steuerklasse III (ich) und Steuerklasse V (Mann) ist unproblematisch, denn Rückzahlungen sind in unserem Fall nicht zu erwarten. Es kann eher noch zu einer zusätzlichen Erstattung kommen wegen Absetzbarkeit von Studienkosten – ist ein Erststudium.

2) Mein Freund ist aktuell freiwillig gesetzlich versichert – das ist eine Summe von etwas mehr als 100 Euro, er ist 31. Er kann sich familienversichern, sofern er nicht berufstätig oder Minijobber ist.

3) Mein Freund hat eine zeitlich befristete Stelle als Werkstudent (550 Euro) gehabt, die in zwei Monaten ausläuft. Ihm gefällt die Stelle ganz gut, sie hat auch Bezug zu seinem Studium – allerdings hat man ihm nach Ablauf der Frist erst einmal einen Jahresvertrag auf 450-Euro-Basis angeboten. Er hat sich erst einmal geärgert, in der Summe ist der Minijob aber eigentlich – sofern ich keinen Denkfehler begehe – für uns finanziell positiver. Es kommt keine Nachzahlung und er kann sich beitragsfrei bei mir krankenversichern.

Danke, Selena

Student, hochzeit, Minijob, Steuerklasse, Werkstudent
Steuerklassen falsch abgerechnet, 2 jobs?

Hallo, Vorab zum besseren Verständnis:

Hauptarbeitgeber ab 1.3.2016 = MP GmbH Hauptarbeitgeber 16.12.2014-28.02.2016 = ManP, danach nebenarbeitgeber Nebenarbeitgeber von 1.7.2015-31.1.2016 IKE GmbH ..

Seit dem 1.3.16 arbeite ich bei der MP GmbH und arbeite nebenbei ( Minijob ) bei ManP GmbH bei dem ich vom 16.12.2014 - 28.2.2016 Vollzeitbeschäftigt war. Im 1. Monat lief alles glatt und ich wurde richtig abgerechnet, doch ab April sah das ganze anders aus. Ab April 2016 hat mich mein Minijob ( ManP ) auf die Steuerklasse 1 eingetragen und somit ist mein Hauptarbeitgeber MP GmbH auf die Steuerklasse 6 abgerutscht. Das ganze lief dann 2 Monate falsch bis beide Arbeitgeber es zum 7.6.2016 endlich hinbekommen haben die Steuerklassen richtig anzumelden.

 In dieser Zeit habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 gemacht und dabei gemerkt, dass mein Nebenarbeitgeber IKE GmbH (1.7.15-31.1.16) mich genauso wie die ManP auf Steuerklasse 1 abgerechnet hat, was eigentlich nicht sein kann oder?

 Die IKE GmbH hätte mich doch bei der bundesknappschaft anmelden müssen oder nicht? 

Aufjedenfall meint das Finanzamt jetzt, dass ich meinen Nebenarbeitgeber von 2015 auch mit angeben muss ( IKE GmbH ) und somit warscheiblich eine größere steuernachzahlung gegen mich ansteht. 

Was kann ich da machen? Wie kann ich die IKE GmbH rückwirkend als Minijob angeben und die abgerechnete Steuerklasse 1 wegkriegen? Und was passiert, wenn ich nachzahlen muss und ich das nicht zahlen will, da es falsch abgerechnet wurde? Kann ich meine Steuererklärung danach noch zurückziehen? Was muss ich hinsichtlich dieses Jahres tun, also kann ich die Zuviel gezahlte Steuer jetzt noch bekommen oder erst mit der nächsten Steuererkläung?

Ich bin komplett ratlos und weiß nicht mehr wo vorne und hinten ist. Danke für eure Hilfe im Voraus!

Minijob, Steuerklasse
Welche Steuerklasse bei Selbstständigkeit + Angestelltenverhältnis?

Hallo zusammen,

ich bin seit wenigen Monaten selbstständig. Da es noch dauert, bis die ersten Aufträge kommen bzw. bis ich regelmäßig Aufträge bekomme, habe ich mir einen 23h-Teilzeit-Nebenjob gesucht (und gefunden). Der zusätzliche finanzielle Puffer war natürlich auch ein Grund.

Die Prüfung von der gesetzlichen Krankenkasse steht noch aus, ob ich haupt- oder nebenberuflich selbstständig bin. Vom Arbeitseinsatz würde ich sagen: gerade so hauptberuflich. Da ich jedoch aktuell noch keinen Cent durch selbstständige Arbeit verdiene (und das sicher noch einige Monate dauern wird) könnte es durchaus sein, dass ich von der Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig eingestuft werde.

Jetzt zu meiner Frage: Wenn mich die Krankenkasse als nebenberuflich selbstständig und hauptberuflich angestellt einstuft: Sieht es das Finanzamt dann genau so? Mein Angestelltenverhältnis ist als Nebenjob Steuerklasse 6. Wäre es als Hauptjob möglicherweise Steuerklasse 1? Denn dann könnte ich mir die pauschale Lohnsteuer sparen, das macht dann doch einiges aus. Oder bin ich immer automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft, wenn ich zusätzlich selbstständig bin - egal ob haupt- oder nebenberuflich?

Hoffentlich ist meine Frage einigermaßen verständlich. Morgen rufe ich die Krankenkasse an und wahrscheinlich auch beim Finanzamt. Aber ich würde schon mal gern Bescheid wissen. Vielen Dank!

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuerklasse, Steuern, Nebentätigkeit