Steuerklassenwechsel im Zuge von Abfindung
Hallo. Frau wird zum 31.1.15 gekündigt, bekommt satte Abfindung. Ich in StKl 3, sie in 5, ich verdiene wesentlich mehr. Überlegen Wechsel Stkl 5 auf 3 für sie, Abfindungsberechnung wesentlich günstiger. 3 = 99% Auszahlung, 5 = 72% Auszahlung. Differenz: 22.000€ Beides mit der Fünftelmethode. Das Arbeitslosengeld, ist damit ab dem 1.2. ist auch um ca. 33% höher wegen der StKl 3. Nachteil ist, daß mein Netto in der (dann) V wesentlich weniger ist. Das gleicht sich auf dem Papier aber mehr als aus (22.000€ Vorteil + montl. mehr ALG). Und der Rest wird über EKst Ausgleich dann geregelt.
Konkrete Frage: Weiß jemand, ob bei der Berechnung der Abfindung als "Bruttogehalt" in unserem Fall nur das Januar 2015 Gehalt angerechnet wird oder auch die dann folgenden Zusatzleistungen (11 Monate ALG) auch mit rein gerechnet werden? Danke MK
2 Antworten
Die geringere Steuervorauszahlung beim Steuerklassenwechsel bringt dir wenig, weil das so lange ihr zusammen veranlagt seid nur zu einer höheren Steuernachzahlung führt. Mit der Steuerklasse bestimmst du nur die Vorauszahlung.
Dagegen kann ich mir bei der Konstellation vorstellen, dass getrennte Veranlagung für euch sinnvoll ist.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-10606.xhtml?currentModule=steuern
Bei der Abrechnung Jan. 2015 kann man doch gar keinen Progressionsvorbehalt einrechnen.
Das geschieht erst in der Einkommensteuererklärung. Allerdings kann ich mir die Differenz in der Auszahlung kaum vorstellen.
Was richtig ist, alles wird in der Steuererklärung ausgeglichen. Aber das erhöhte ALG I bleibt natürlich in der Kasse (abzüglich des Progressiosnvorbehalts).