Kann meine Frau Steuerklasse 3 haben wenn ich im Ausland wohne und arbeite und von Deutschland abgemeldet bin?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
besteht die Möglichkeit dass meine Frau mit Steuerklasse 3 beteuert wird wenn ich im Ausland wohne und arbeite und von Deutschland abgemeldet bin?
Vielen Dank für eure Unterstützung.
4 Antworten
Wenn die Ehe noch intakt ist du du im EU-Ausland wohnst, dann ja.
Man sollte sich aber vorher erkundigen, ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten die günstigere Wahl ist.
Normalerweise ist für die Steuerklasse III Voraussetzung, dass beide Ehegatten im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Zusammenveranlagung gewählt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen aber ist die Steuerklasse III auf Antrag auch möglich, wenn der andere Ehegatte im EU-Ausland lebt. Dem ausländischen Arbeitnehmer ist beim Lohnabzug die Steuerklasse III zu gewähren, wenn 90 % des Ehegatteneinkommens in Deutschland erzielt werden (relative Wesentlichkeitsgrenze) oder das Einkommen des anderen Ehegatten im EU-Ausland den bei zusammen veranlagten Ehegatten geltenden doppelten Grundfreibetrag (2020: € 18.816,00) nicht übersteigt (absolute Wesentlichkeitsgrenze). Der Mitarbeiter kann in diesem Fall bei seiner deutschen Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Dies, obwohl der andere Ehegatte nicht in Deutschland lebt (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).
Kommt von der Website des Steuerberaters Dr. Kley
Wenn ihr in der Form getrennt lebt, kommt Deine Frau in Steuerklasse 1 und ihr werdet getrennt veranlagt.... spätestens ab dem auf die Trennung folgenden Januar ist das anzumelden.
Theoretisch ja.
Wenn die eheliche Gemeinschaft nicht aufgehoben ist (aber wozu dann Abmeldung aus Deutschland) ist es möglich, aber es kann zu einer Nachzahlung führen, denn Deine Einkünfte würden bei der Zusammenveranlagung dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Also alles eine Rechenaufgabe.
D.h ob ich aus Deutschland abgemeldet bin oder nicht spielt es keine Rolle , ich unterliege in beide Fällen dem Progressionsvorbehalt?
Es kommt drauf an. Wir kennen ja weder Tätigkeit noch Land noch Arbeitgeber.
Damit kann man Dein Arbeitsverhältnis nicht genau beurteilen.
Aber wenn DEine Ehefrau den Splittingtarif anwenden will (und damit Steuerklasse 3 beim Steuerabzug), dann ist ja Zusammenveranlagung notwendig und Deine Einkünfte kommen ins Spiel.
Oder aber getrennte Veranlagung, aber dann wäre es Schwachsinn, weil sie dann den Vorteil bei der zwingenden Einkommensteuererklärung nachzahlt.
Ihr könnt nicht den Vorteil einer Ehegattenbesteuerung in zwei Ländern unabhängig von einander nutzen.
Nein.
Könnte ich bitte wissen warum Nein? besonders wenn Petz1900 das Gegenteil gemeint hat. Vielen Dank
Auch im EU-Ausland lebend, müssten 90% des Einkommens in Deutschland steuerpflichtig sein. Davon gehe ich bei einem Job im Ausland nicht aus.