Kann meine Frau Steuerklasse 3 haben wenn ich im Ausland wohne und arbeite und von Deutschland abgemeldet bin?

4 Antworten

Wenn die Ehe noch intakt ist du du im EU-Ausland wohnst, dann ja.

Man sollte sich aber vorher erkundigen, ob Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten die günstigere Wahl ist.


Tiiii  10.01.2023, 10:58

Auch im EU-Ausland lebend, müssten 90% des Einkommens in Deutschland steuerpflichtig sein. Davon gehe ich bei einem Job im Ausland nicht aus.

Petz1900  11.01.2023, 09:22
@Tiiii

Wo soll das denn stehen ????

Das ist nämlich nicht richtig.

Tiiii  11.01.2023, 09:54
@Petz1900 Lohnsteuerklasse III

Normalerweise ist für die Steuerklasse III Voraussetzung, dass beide Ehegatten im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Zusammenveranlagung gewählt haben. Unter bestimmten Voraussetzungen aber ist die Steuerklasse III auf Antrag auch möglich, wenn der andere Ehegatte im EU-Ausland lebt. Dem ausländischen Arbeitnehmer ist beim Lohnabzug die Steuerklasse III zu gewähren, wenn 90 % des Ehegatteneinkommens in Deutschland erzielt werden (relative Wesentlichkeitsgrenze) oder das Einkommen des anderen Ehegatten im EU-Ausland den bei zusammen veranlagten Ehegatten geltenden doppelten Grundfreibetrag (2020: € 18.816,00) nicht übersteigt (absolute Wesentlichkeitsgrenze). Der Mitarbeiter kann in diesem Fall bei seiner deutschen Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung wählen. Dies, obwohl der andere Ehegatte nicht in Deutschland lebt (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz/EStG).

Kommt von der Website des Steuerberaters Dr. Kley

Petz1900  11.01.2023, 12:05
@Tiiii

Völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

In Ihrem Zitat geht es um den ausl. Arbeitnehmer, die Frage des TE zielt aber auf den inl. AN ab.

Ob der ausl. AN Steuerklasse 3 bekommen soll oder darf steht überhaupt nicht zur Debatte.

Wenn ihr in der Form getrennt lebt, kommt Deine Frau in Steuerklasse 1 und ihr werdet getrennt veranlagt.... spätestens ab dem auf die Trennung folgenden Januar ist das anzumelden.

Theoretisch ja.

Wenn die eheliche Gemeinschaft nicht aufgehoben ist (aber wozu dann Abmeldung aus Deutschland) ist es möglich, aber es kann zu einer Nachzahlung führen, denn Deine Einkünfte würden bei der Zusammenveranlagung dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Also alles eine Rechenaufgabe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Prinz89 
Beitragsersteller
 10.01.2023, 11:17

D.h ob ich aus Deutschland abgemeldet bin oder nicht spielt es keine Rolle , ich unterliege in beide Fällen dem Progressionsvorbehalt?

wfwbinder  10.01.2023, 11:35
@Prinz89

Es kommt drauf an. Wir kennen ja weder Tätigkeit noch Land noch Arbeitgeber.

Damit kann man Dein Arbeitsverhältnis nicht genau beurteilen.

Aber wenn DEine Ehefrau den Splittingtarif anwenden will (und damit Steuerklasse 3 beim Steuerabzug), dann ist ja Zusammenveranlagung notwendig und Deine Einkünfte kommen ins Spiel.

Oder aber getrennte Veranlagung, aber dann wäre es Schwachsinn, weil sie dann den Vorteil bei der zwingenden Einkommensteuererklärung nachzahlt.

Ihr könnt nicht den Vorteil einer Ehegattenbesteuerung in zwei Ländern unabhängig von einander nutzen.

Nein.


Prinz89 
Beitragsersteller
 10.01.2023, 11:05

Könnte ich bitte wissen warum Nein? besonders wenn Petz1900 das Gegenteil gemeint hat. Vielen Dank

Eifelia  10.01.2023, 12:25
@Prinz89

Weil das so im Gesetz steht , § 26 Abs. 1 Nr. 1 EStG.