Wenn man als Alleinerziehender mit einer Person zusammenlebt, jedoch finanziell völlig unabhängig und selbstständig agiert. (Es gibt eine Haushaltskasse in die jede Person gleichen Anteil hat: Mutter + Kind zahlen 2/3 , Freund 1/3. Ist das steuerlich gesehen trotzdem eine eheähnliche Lebensgemeinschaft? Müsste die Mutter dann obwohl sie praktisch alleine für das Kind aufkommt und sorgt trotzdem in Steuerklasse 1? Oder gibt es da (legale) Möglichkeiten der Argumentation?

Wenn man aus Unwissenheit/Dummheit möglicherweise jahrelang fälschlicherweise die Steuerklasse 2 hatte, was kann dann schlimmstenfalls passieren? Was sollte/muss man dann unternehmen um das wieder gerade zu biegen?