Überschneidung bei Arbeitsplatzwechsel - Steuerklassen?
Ich hab am 20. Juli eine neue Beschäftigung begonnen und für die Zeit entsprechend eine Lohnabrechnung bekommen.
Bei meinem alten Arbeitgeber war ich parallel noch bis 31. Juli beschäftigt (freigestellt) und habe eben falls die Lohnabrechnung bekommen.
Es gab also 9 Arbeitstage Überschneidung.
Ich erhalte nun Nachricht, dass eine nicht unerhebliche Nachforderung auf mich zukommt. Was hat diese Situation konkret für steuerliche Konsequenzen?
Danke & Gruß
1 Antwort
Wahrscheinlich hat einer von beiden gemerkt, dass er mit Lohnsteuerklasse 6 abrechnen muss und will nun die Lohnsteuer haben.
Mehr lässt sich aus der kargen Sachverhaltsdarstellung leider nicht herauslesen, denn meine Katze hat leider den Kaffeesatz verschüttet.
Respekt vor Deiner Logik.
Wenn kein Sachverhalt da ist, muss man eben mit Annahmen arbeiten. In einer gutachterlichen Stellungnahme hätte ich diese Annahmen sicherlich auch ausgeführt.
Aber für eine gutachterliche Stellungnahme nehme ich auch Geld.
Ja, und das läßt sich dann über die Einkommensteuerklärung ausgleichen.
Wobei mich jetzt wundert, wieso für sechs Tage eine “nicht unerhebliche“ Nachforderung entstehen soll, soviel Lohnsteuer kann das doch nicht sein?