Werkstudent und Halbwaisen - Steuerklasse?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte monatlich 319€ Halbwaisenrente. Nun möchte ich als Werkstudent (etwa 1900€ brutto im Monat) arbeiten. Muss ich den Werkstudentenjob dann in Steuerklasse VI versteuern? Ich habe zumindest gelesen, dass man als Rentner alle weiteren Nebeneinkünfte in Steuerklasse VIversteuern müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias
2 Antworten
Nein - Dein AG meldet Dich ganz normal an und Du bist folgend verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, dann wird der zu versteuernde Rentenanteil nachträglich besteuert.
Wieviel ? Das hängt vom Eintritt Deiner Waisenrente ab - in welchem Jahr verstarb der Elternteil - und wie hoch war im 1. Jahr der Berentung Deine HWR.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Meine Werkstudententätigkeit wird also ganz normal in Steuerklasse I besteuert als ob ich keine Halbwaisenrente beziehen würde und abhängig von den von Ihnen genannten Faktoren wird dann die Halbwaisenrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteuert? Geschieht dies das in Steuerklasse VI oder auch in I ?
Viele Grüße
Dann wird die Halbwaisenrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung besteuert.
Bei der Rente gibt es keine Steuerklase nur bei Lohn.
und die Steuerklasse ich nur wichtig für die Erhebung der Lohnsteuer im Laufe des Jahres. Es ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. D.h. bei der "Jahressteuer" gibt es keine Lohnsteuerklasse.