2 halbe Stellen bei 2 unterschiedlichen Arbeitgebern. Wie wird das versteuert?
Ich habe ein Angebot bekommen, welches sich auf jeweils 2 Stellen (jeweils 50%) bezieht. Dementsprechend würde ich auch 2 Arbeitsverträge bekommen.
Das Gehalt wäre jeweils 2.000 Brutto.
Ich habe jetzt über den Nettorechner folgendes ausgerechnet:
Steuerklasse 4: 4.000 Brutto = 2.433,45€ Netto.
Da ich jedoch 2 Stellen habe und somit in die St. 4 und St.6 reinkommen würde, habe ich folgendes berechnet:
St. 4: 2.000€ Brutto = 1.403€ Netto
St. 6: 2.000€ Brutto = 1.102€ Netto
Gesamt: 2.505€ Netto
Somit wäre das ein Unterschied von knapp 70€.
Würde das bedeuten, dass ich monatlich 70€ für die Steuer Rückzahlung zurücklegen müsste oder wird das anders berechnet?
Ich habe zu dem Thema verschiedene Fragen gefunden, jedoch sind die Beiträge alle etwas älter (10 Jahre) und die Gesetze ändern sich ja regelmäßig :)
Vielen Dank für eure Rückmeldung und Unterstützung.
1 Antwort
Wenn Du wissen willst, ob und wenn ja, in welcher Höhe Steuernachzahlungen auf Dich und Deinen Partner zukommen, dann mußt Du zuerst einmal Euer gesamtes Bruttoeinkommen ansetzen und daraus Eure Steuerlast errechnen. Dann nimmst Du die über die Lohnsteuer abgeführten Beträge. Aus der Differenz kannst Du feststellen ob und in welcher Höhe sich eine Steuernachzahlung ergibt. Willst Du das Geld nicht erst mit dem Steuerbescheid zurückbekommen, dann gibt es die steuerberatenden Berufe, die eine Optimierung der Lohnsteuerzahlungen durch entsprechende Wahl der Steuerklasse durchführen können.
Alleine schon durch das Einkommen Deiner Partnerin kann bei der Lohnsteuerverteilung 4/4 es zu einer Nachzahlung kommen.Wie man die Nachzahlung insgesamt minimiert , das würde ich einem Fachmann überlassen, denn es besteht ausreichend Gestaltungsspielraum durch die Wahl der Steuerkalsse 4/4 mit Faktor. Zudm läßt Du offen ob es noch weitere steuerpflichtige Einnahmequellen gibt und wem von Euch beiden diese zuzuordnen sind.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
ich habe das verstanden gehabt. Mir geht es nun aber auch um die Berechnung vom Nettogehalt.
Wenn ich richtig gerechnet habe, würde bei einer Konstellation von Stk.4(oder 1) und Stk. 6 zu wenig Lohnsteuer zahlen. Daher muss man hier somit immer mit einer Nachzahlung rechnen, ohne jetzt erstmal das Gehalt von meiner Partnerin einzubeziehen.
Kann man das so pauschal sagen?