Bürgeramt machte einen Fehler, indem ich als geschieden gemeldet wurde. Steuerklasse fiel von lll auf l, bekomme ich mein Geld wieder?
Mein Arbeitsgeber gab mir Bescheid, dass ich auf die Steuerklasse 1 zurückgestuft worden bin, obwohl ich verheiratet bin und die Steuerklasse 3 habe. Mir wurden plötzlich 800 Euro im April von meinen Gehalt abgezogen. Daraufhin schrieb im dem Finanzamt eine email, wie das denn sein kann? Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich mich beim Bürgeramt melden soll, da ich als geschieden gemeldet worden bin. Also meldete ich mich beim Bürgeramt und die schrieben mir es seie ein Fehler gewesen und wurde bereits korrigiert. Dann schrieb ich dem Finanzamt ein weiteres Mal die antworteten, dass ich die Steuerklasse 3 hätte und mein Mann die Steuerklasse 5. Ich war froh, dass alles geklärt war, bis ich mein Gehalt erhalten habe. Natürlich wurde meine Steuerklasse nicht geändert und ich bekam genau so wenig Gehalt wie die letzten Monate. So verärgert ich war, ging ich persönlich zum Finanzamt, daraufhin sagte die Mitarbeiterin wie kann denn sowas passieren? Das wird natürlich sofort geändert...aber von meinem Geld, dass zurück gezahlt werden sollte war natürlich nicht die Rede. Ich fragte nach und die Dame vom Finanzamz teilte mir mit, dass mein Chef mir das Geld zahlen muss oder ich das Geld Ende des Jahres bei einer Steuererklärung zurück bekomme! Ich habe mein Gehalt erhalten, meine Steuerklasse wurde geändert, jedoch bekam ich nicht das Geld was mir zusteht. Weiß jemand ob das Finanzamt mir das Geld zahlen muss oder mein Chef? Und wie ich an mein Geld komme? Bitte dringend um Hilfe!
3 Antworten
Du schreibst doch selbst, dass das FA Dir gesagt habe, dass Dein Arbeitgeber die zu Unrecht abgeführte Lohnsteuer Dir auszahlen muss.
Das heisst
- Die Gemeinde teilt dem FA mit, dass die Personenstandsdaten für die betreffenden Monate eben doch auf "verheiratet" lauteten.
- Das FA korrigiert die elstam-Daten ab April
- Dein AG ruft die elstam-Daten erneut für diesen Zeitraum ab und führt eine Abrechnungskorrektur ab April durch. Danach erhältst Du vom AG das Geld.
Siehe 41c Abs. 1 und Abs.2 EStG
An welchem dieser Punkte es nun gehakt hat, muss man rausfinden. Ich würde erstmal den AG ansprechen und fragen, ob er nochmal rückwirkend die elstam-Daten abgerufen hat. Und das FA hat im ersten Anlauf vielleicht nur im aktuellen Monat wieder auf 3/5 geändert, aber nicht rückwirkend.
Wenn Deine Abrechnung im April statt mit LStKl. III mit I abgerechnet wurde reden wir ja nicht von einem Mehrbetrag !! von 800 Ero, sondern von 800 Euro einbehaltener Steuer insgesamt anstatt 450 Euro .... und zuviel einbehaltene Steuer erhältst Du via Einkommensteuererklärung ab Anfang 2021 erstattet. Ärgerlich - aber die Welt wird davon nicht untergehen.
Übrigens - weder Dein Arbeitgeber - noch das Finanzamt kann etwas für diese Panne. Und die Mitarbeiterin des Bürgerbüros kann auch nicht mehr, als sich für ihren Fehler, welchen sie gemacht hat zu entschuldigen.
Bitte dringend um Hilfe!
oder ich das Geld Ende des Jahres bei einer Steuererklärung zurück bekomme!
... Du neigst zur Übertreibung und zur Ungeduld.
Um Dir das mal mit Deinen Zeichen zu verdeutlichen:
! ! !
Bei 800,00 € Lohnsteuer allein auf einem Klasse 1 - Ticket unterwegs... naja sagen wirs mal so: Dein Verdienst ist schon an sich sehr hoch, Du brauchst nun echt nicht darben. Und nach Betriebsschliessung im CoronaCrash oder Kurzarbeitergeld klingt das Ganze auch nicht gerade. Darüberhinaus bist Du verheiratet: es herrscht KEINE Not.
Also warte einfach, bist Du 2021 die Steuerdifferenz vom FA zurückholen kannst. Thema erledigt. Der Fehler liegt ja nicht beim Arbeitgeber, sondern bei einer Falscherfassung der Behörde. Also kommt das FA für die Sache auf. Deren Mühlen mahlen nunmal langsam, ist ja bekannt.
Und stell Dich bitte nicht so an.