Steuerklassenaufteilung, Problem JVA?

2 Antworten

Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus, ich spar mir mal das selber schreiben:

https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/jva-verschollen-koma-das-gibt-es-steuerlich-zu-beachten.html


28022019 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 18:58

Super vielen Dank für die schnelle Antwort. Also sollte es gehen.. wissen Sie zufällig auch ob ich ihn bei mir anmelden kann da er momentan noch auf seiner alten Wohnung gemeldet ist. Weil sonst können wir die Steuerklassen ja nicht ändern..

Gaenseliesel  13.07.2020, 19:09
@28022019

es bedarf keiner gemeinsamen Anschrift, entscheidend ist der Familienstand ‼️

Eifelia  13.07.2020, 19:09
@28022019

In Paragraf 27 Abs. 4 Bundesmeldegesetz heißt es

"

(4)  1 Meldepflichten nach §  17  oder §  28  werden nicht begründet durch den Vollzug einer richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung, solange die betroffene Person für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.  2 Für eine Person, die nicht für eine Wohnung gemeldet ist und deren Aufenthalt drei Monate übersteigt, hat die Leitung der Anstalt die Aufnahme, die Verlegung und die Entlassung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Anstalt zuständig ist; die betroffene Person ist zu unterrichten.  3 Die Mitteilung enthält die in den Meldescheinen vorgesehenen Daten, soweit sie der Anstalt bekannt sind.  4 Die Mitteilung ersetzt die Anmeldung nach §  23  Absatz 1."

Wo ist er denn z.Zt. gemeldet? Eine Anmeldung bei Dir sollte nach meinem Verständnis möglich sein. MMn ist das aber für den Steuerklassenwechsel gar nicht notwendig, der ist aber wahrscheinlich mit höherem Erklärungsaufwand verbunden.

28022019 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 19:28
@Eifelia

Momentan ist er bei seinen Eltern gemeldet. Wenn ich dann zum Jahresende meine Steuererklärung mache, kann ich sie dann unabhängig von ihm machen also nur für mich ? Bzw lohnt es sich dann überhaupt eine zu machen wenn man kein Eigentum und keine Nebeneinkünfte hat ?

Eifelia  13.07.2020, 19:30
@28022019

Eheleute können sich getrennt veranlagen lassen. Das dürfte aber in Eurem Fall die ungünstigere Variante sein, du solltest, wenn es soweit ist, beide Varianten rechnen. Hat der Gatte denn Einkünfte?

Ob sich eine Erklärung "lohnt", kann ohne Zahlen niemand beantworten. Wenn deine Werbungskosten mehr als 1000 € betragen, kommt was raus.

28022019 
Beitragsersteller
 13.07.2020, 19:34
@Eifelia

Einkünfte hat er keine oder kaum welche. Die Werbungskosten belaufen sich bei mir definitiv unter 1000€. Oke super vielen Dank!!