Steuerklassenaufteilung, Problem JVA?
Hallo,
mein Mann ist seid einem Jahr in der JVA, wir haben letzte Woche geheiratet. Nun stellt sich die Frage ob wir eine Steuerklassenaufteilung machen können. Ab nächstem Jahr bekommt er Haftlockerungen was bedeutet, dass wir dann die Voraussetzung erfüllen 1 Tag im Jahr zusammen zu wohnen.
Ab wann darf ich die Steuerklasse auf 3/5 wechseln? Zum Jahreswechsel ? Weil dieses Jahr macht es ja keinen Sinn mehr.
Frage Nr.2
momentan ist er noch bei seiner alten Adresse gemeldet. Um die Steuerklasse ändern zu können müssen wir ja auch einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Darf ich obwohl er momentan in der JVA ist, ihn ummelden von der alten Wohnung zu mir in die Wohnung? (Generalvollmacht liegt vor)
vielen Dank im Voraus für die Antwort
2 Antworten
Nein - Da Dein Mann in Haft ist gibt es nun einmal derzeit keinen real existierenden gemeinsamen Wohnsitz - trotzdem ist eine gemeinsame Veranlagung möglich.
https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/jva-verschollen-koma-das-gibt-es-steuerlich-zu-beachten.html
Ob Du ihn ummelden kannst - wage ich zu bezweifeln. Hier sollte er eine schriftliche Anfrage an das zuständige EWA richten.
Was soll mit seiner bisherigen Wohnung werden?
Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus, ich spar mir mal das selber schreiben:
https://www.vlh.de/familie-leben/heirat/jva-verschollen-koma-das-gibt-es-steuerlich-zu-beachten.html
es bedarf keiner gemeinsamen Anschrift, entscheidend ist der Familienstand ‼️
In Paragraf 27 Abs. 4 Bundesmeldegesetz heißt es
"
(4) 1 Meldepflichten nach § 17 oder § 28 werden nicht begründet durch den Vollzug einer richterlichen Entscheidung über die Freiheitsentziehung, solange die betroffene Person für eine Wohnung im Inland gemeldet ist. 2 Für eine Person, die nicht für eine Wohnung gemeldet ist und deren Aufenthalt drei Monate übersteigt, hat die Leitung der Anstalt die Aufnahme, die Verlegung und die Entlassung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Anstalt zuständig ist; die betroffene Person ist zu unterrichten. 3 Die Mitteilung enthält die in den Meldescheinen vorgesehenen Daten, soweit sie der Anstalt bekannt sind. 4 Die Mitteilung ersetzt die Anmeldung nach § 23 Absatz 1."
Wo ist er denn z.Zt. gemeldet? Eine Anmeldung bei Dir sollte nach meinem Verständnis möglich sein. MMn ist das aber für den Steuerklassenwechsel gar nicht notwendig, der ist aber wahrscheinlich mit höherem Erklärungsaufwand verbunden.
Momentan ist er bei seinen Eltern gemeldet. Wenn ich dann zum Jahresende meine Steuererklärung mache, kann ich sie dann unabhängig von ihm machen also nur für mich ? Bzw lohnt es sich dann überhaupt eine zu machen wenn man kein Eigentum und keine Nebeneinkünfte hat ?
Eheleute können sich getrennt veranlagen lassen. Das dürfte aber in Eurem Fall die ungünstigere Variante sein, du solltest, wenn es soweit ist, beide Varianten rechnen. Hat der Gatte denn Einkünfte?
Ob sich eine Erklärung "lohnt", kann ohne Zahlen niemand beantworten. Wenn deine Werbungskosten mehr als 1000 € betragen, kommt was raus.
Super vielen Dank für die schnelle Antwort. Also sollte es gehen.. wissen Sie zufällig auch ob ich ihn bei mir anmelden kann da er momentan noch auf seiner alten Wohnung gemeldet ist. Weil sonst können wir die Steuerklassen ja nicht ändern..