Hauptarbeitsverhältnis oder Nebenarbeitsverhältnis?

1 Antwort

1. Für den Minijob brauchst Du keine Steuerklasse. Die Abgaben werden pauschal vom Arbeitgeber getragen.

2. Der zweite Job ist in der sogenannten Gleitzone (sieh unbedingt zu, dass Du immer mindestens 451,- im Monat hast. Dann wird das sozialversicherungspflichtig abgerechnet und der Minijob bleibt auch Minijob.

3. Steuern fall dann überhaupt nicht an, nur Sozialversicherungsbeiträge.


Lossing64 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 19:33

Vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

Da ich für den 2. Job unbedingt eintragen muss ob es sich um mein Haupt- oder Nebenverdienst handelt, wähle ich ja folgerichtig Hauptverdienst aus, da das andere wie du schreibst nicht mit reinzählt?

Tina34  27.04.2015, 19:52
@Lossing64

vielleicht solltest du noch mal lesen was wir geschrieben haben. 1. Job wird der neue Job nur wenn du jeden Monat über 451 € liegst!!!

Lossing64 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 20:20
@Tina34

Hallo Tina, danke für die Klarstellung. Ich denke, dass ich das mit dem Chef so besprechen kann, dass ich jedes mal über den Betrag liege. Im Schnitt wird es eh über den 450€ liegen. 

Dann dürfte ich diesen Job aber als Hauptverdienst anmelden?

Tina34  27.04.2015, 21:06
@Lossing64

du solltest aber darauf achten das dein Minijob - sprich dein momentan 1. Arbeitsverhältnis pauschaliert wird. Dann wird alles gut