Überschneidung bei Arbeitsplatzwechsel - Steuerklassen?
Ich hab am 20. Juli eine neue Beschäftigung begonnen und für die Zeit entsprechend eine Lohnabrechnung bekommen.
Bei meinem alten Arbeitgeber war ich parallel noch bis 31. Juli beschäftigt (freigestellt) und habe eben falls die Lohnabrechnung bekommen.
Es gab also 9 Arbeitstage Überschneidung.
Ich erhalte nun Nachricht, dass eine nicht unerhebliche Nachforderung auf mich zukommt. Was hat diese Situation konkret für steuerliche Konsequenzen?
Danke & Gruß
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