Wieso ändert das Finanzamt eigenmächtig und ohne Vorabinfo meine Steuerklasse von II in I?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, darf das Finanzamt nicht. Beantrage, dass dies rückgängig gemacht wird und zwar rückwirkend.

Das Finanzamt ist natürlich verantwortlich für das, was es macht.

Was die Dame am Telefon sagt, ist nicht maßgeblich. Telefonate mit dem Finanzamt sind auch nicht sachdienlich, denn wie willst Du beweisen, was die gesagt hat?

Auch wenn es nervig sein mag, alles schriftlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

sunnyfriday 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 12:45

Vielen Dank für die Antwort. 
Ich habe es ja schriftlich gemacht und am gleichen Tag noch beim Finanzamt an diese Sachbearbeiterin, mit der ich telefoniert habe, abgegeben. Das war letzten Dienstag. Nun warte ich auf Rückmeldung - hoffe die Bearbeitung geht schnell. 

Du solltest mit deinem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung einmal sprechen.

Scheint nicht ganz ausgeschlossen zu sein, dass diese eine entsprechende Meldung an das Finanzamt abgegeben haben?


sunnyfriday 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 12:30

Danke für die Antwort. Bei der Personalabteilung sagte man mir, man beziehe die Steuermerkmale monatlich vom Finanzamt und dass die Info der Änderung von dort kommt. Ich kenne mich damit gar nicht aus, aber der Arbeitgeber ändert doch auch nicht einfach so meine Steuerklasse? Vor allem, da sich ja gar nichts verändert hat?

Bei mir hat das Finanzamt im Laufe der Jahre auch 3 - 4 Mal die Steuerklasse von der 2 auf die 1 gesetzt. Einen Antrag habe ich nicht gestellt, bin lediglich zum Finanzamt, habe erklärt, dass sich mein Kind in der Schule, in Ausbildung usw. befindet. Die Steuerklasse wurde dann unverzüglich wieder geändert. Den Ausgleich, bzw. sich das Geld zurück fordern kann man auch über das Gehalt machen lassen als Nachberechnung, wenn es im gleichen Jahr geschieht. Die Lohnbuchhaltung bekommt vom Finanzamt sofort eine Mitteilung über den Wechsel der Steuerklasse. Du brauchst also nicht bis zur Steuererklärung warten. Einfach in der Lohnbuchhaltung Bescheid geben. Und ganz wichtig: öfter drauf achten, ob auf der Lohnabrechnung die Steuerklasse stimmt. Das passiert nämlich nicht nur einmal!!!! Liebe Grüße und viil Erfolg!

Status der Stkl.II muss alljährlich via Formular beim Finanzamt eingereicht/beantragt werden... "Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende", andernsfalls setzt das Finanzamt einen sofort zum 01.01. eines jeden Jahres automatisch auf Stkl I

Steuerklasse 2 – die wichtigsten Fakten

Die Steuerklasse 2 ist ausschließlich für alleinerziehende Empfänger von Kindergeld vorbehalten.
In der Steuerklasse 2 müssen deutlich weniger Steuern gezahlt werden als z.B. in Steuerklasse 1.
Nur in der Steuerklasse 2 gibt es den Alleinerziehendenentlastungsbetrag.
Die Vergünstigungen der Steuerklasse 2 gelten nur für ein einziges bestehendes Arbeitsverhältnis.
Wer mehrere Jobs hat, kann die Vorteile der Steuerklasse 2 verlieren.


sunnyfriday 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 13:12

Ja, das ist mir so auch bekannt und trifft auch auf mich zu. Habe auch keinen zweiten Job. Daher ja meine Verwunderung, warum ich einfach so und ohne Vorwarnung in der Steuerklasse I gelandet bin.