Alleinerziehende mit 1 Kind - studiert, bekomme KG,das Kind hat den Wohnsitz nicht zu Hause.
Hallo, habe eine Frage zu der Steuerklasse. Meine Tochter ( 23 J.) hat einen Studienplatz 400 km von zu Hause entfernt bekommen und in dieser Stadt den Hauptwohnsitz angemeldet. Ich beziehe das Kindergeld. Bis dato hatte ich immer die Steuerklasse II, kann ich diese weiter behalten wenn mein Kind nicht mehr bei mir zu Hause angemeldet ist?
vielen Dank und eine Frohes Neues Jahr!
3 Antworten
Halló, ich denke hier anders !
Um die Stkl.2 zu behalten, kann das studierende Kind auswärts mit HW gemeldet sein und bei der Mutter mit NW. Es reicht aus, wenn normale familiäre Bindungen zum Haushalt der Mutter (Besuche) bestehen und diese Kindergeldberechtigt ist. Diese Voraussetzung scheint mir hier gegeben.
Warten wir auf die Meinungen unserer Steuerexperten !
K.
Nein, kannst Du wohl nicht.
Lies selbst:
Es müssen folgende Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrages vorliegen:
Zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört mindestens ein Kind. Für das Kind muss der Steuerpflichtige Anspruch auf Kindergeld und/oder Freibetrag für Kinder bzw. Freibetrag für Ausbildung/Erziehung/Betreuung haben.
Das Kind muss zum Haushalt des alleinstehenden Steuerpflichtigen gehören.
Es kommt für den Entlastungsbetrag nicht mehr nur auf die (bloße) Meldung in (irgendeiner) Wohnung des (alleinstehenden) Steuerpflichtigen an.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/freibetrag-fr-Alleinerziehende.html
Nein, jetzt muss du Steuer Klasse1 kriegen, nach dem du Steuererklärung machst