Der Betrieb meiner verstorbenen Frau zahlt mir eine betriebliche Witwenrente, die als Zweiteinkommen betrachtet und mit der Steuerklasse 6 behandelt wurde. Inzwischen bin ich Rentner und meine, dass die Steuerklasse 6 für diese Rente nicht mehr gerechtfertigt ist, sondern wie meine Altersrente und meine betriebliche Zusatzversorgung betrachtet werden muss. Welche steuerliche Sicht ist korrekt?