Einkommensteuerklasse?
Ich bin Lohnsteuerpflichtig in der Klasse I, 2007 habe ich geheiratet seitdem in III,
jedoch mein Mann lebt/arbeitet nicht in Deutschland (nach §5 Freizüg G/EU) in Deutschland auch gemeldet. Nun bekam ich eine Aufforderung zur Einkommensteuererklärung für 2016, gehe in diesem Jahr in Pension.
Ich wurde von meinem Lohnbüro in die III gestuft, bitte um kurze Mitteilung.
4 Antworten
Wenn er einen Teil des Jahres hier lebt ist er höchstwahrscheinlich hier auch steuerpflichtig, und das mit seinen ausl. Einkünften.
Entweder sind die hier steuerpflichtig oder unterliegen hier dem Progressionsvorbehalt.
Das bedeutet bei einer Zusammenveranlagung, dass der Steuertarif erhöht wird und Ihr eine Nachzahlung zu erwarten habt.
Das bedeutet bei einer Einzelveranlagung von Ehegatten, dass du wie eine Ledige behandelt wirst und dadurch eine Steuernachzahlung zu erwarten hast.
Was günstiger ist kannst du dir mit einem Steuerprogramm ausrechnen oder du suchst dir professionelle Hilfe bei einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein.
Relativ einfach .... da ihr dauerhaft getrennt gelebt habt steht Dir keineswegs die LStKl. III zu, sondern du wärest in die LStKl. I einzustufen. Ergo wirst Du entsprechend Steuern nachentrichten müssen.
Du solltest diese Erklärung von einem Fachmann erstellen lassen.
DEin Sachverhalt ist etwas seltsam.
Was heißt:
jedoch mein Mann lebt/arbeitet nicht in Deutschland (nach §5 Freizüg G/EU) in Deutschland auch gemeldet.
Also wo lebt er ?
Ist er in Deutshcland gemeldet?
Ist die eheliche Gemeinschaft noch bestehend, oder habt Ihr Euch getrennt?
Er hat seine Firma in Österreich und ist auch in Deutschland gemeldet, seine Einkünfte hat er in Österreich, nicht leicht zu bewerten,
Die wichtigste Frage ist noch immer nicht beantwortet, seid ihr getrennt, oder seid ihr nicht getrennt?
Die übrige steuerliche Beurteilung ist dann nur noch eine Rechenaufgabe.
Der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb ist in Österreich zu versteuern, das ist klar, aber wie es in Deutschland aussieht ist einfach davon abhängig, ob ihr noch in ehelicher Gemeinschaft lebt (wenn auch überwiegend in getrennten Wohnungen), oder ob ihr getrennt seid und nur vergessen habt Euch scheiden zu lassen.
Sehe gerade den Kommentar, ihr lebt noch zusammen.
Dann könnt ihr Euch entscheiden, ob Ihr Einzelveranlagung macht, oder hier in Deutschland Zusammenveranlagung.
Ich verweise auf @Petz1900, dessen Antwort ist zu dem Thema absolut richtig.
Du sagst, der Mann lebt nicht in D - heißt das, ihr habt euch getrennt oder ist die Ehe noch intakt und ihr lebt nur nicht zusammen?
Wir sind nicht dauerhaft getrennt, von Mai bis Oktober zusammen , im gemeinsamen Haushalt, wie ist das zu bewerten?