Wird nach Steuerklassenwechsel das ALG I rückwirkend geändert?
Hallo, ich bin seit Februar 2016 von meinem Mann getrennt und lebe seit dem in einer eigenen Wohnung. Wir haben jetzt einen Steuerklassenwechsel beantragt. Ich habe von Januar 2017 bis Juni 2017 ALG I bekommen. Erfolgt rückwirkend eine Neuberechnung? Danke im Voraus.
1 Antwort
Zu einer rückwirkenden Neuberechnung wird es nicht kommen, da Du ja seit 06/17 kein ALG1-Empfänger mehr bist.
Steuerklassenwechsel sind eigentlich nur vor dem Bezug von ALG1-Leistungen, für die Berechnung interessant, bzw. wenn Kinder mit im Spiel sind.
Lies mal diesen Artikel: https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld
Hallo Jürgen... danke, dass Du mir geantwortet hast. Liebe Grüße