Wird nach Steuerklassenwechsel das ALG I rückwirkend geändert?

1 Antwort

Zu einer rückwirkenden Neuberechnung wird es nicht kommen, da Du ja seit 06/17 kein ALG1-Empfänger mehr bist.

Steuerklassenwechsel sind eigentlich nur vor dem Bezug von ALG1-Leistungen, für die Berechnung interessant, bzw. wenn Kinder mit im Spiel sind.

Lies mal diesen Artikel: https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/69488/durch_steuerklassenwechsel_mehr_arbeitslosengeld



Sonne1 
Beitragsersteller
 13.09.2017, 12:05

Hallo Jürgen... danke, dass Du mir geantwortet hast. Liebe Grüße