Wieso hat das Finanzamt eigenmächtig die Steuerklasse II auf I geändert?
Ich bin Alleinerziehend, habe eine Tochter 9 Jahre und ein Sohn, der ist im Dezember 18 geworden, geht noch bis Juli zu Schule. Ist es rechtens einfach die Steuerklasse zu ändern?
3 Antworten
Hallo!
Die Steuerklasse wurde geändert, weil aufgrund der Volljährigkeit deines Sohnes nun eine weitere volljährige Person außer Dir selbst bei Dir lebt (§ 24b Abs. 3 Satz 1 EStG).
Dass dein Sohn Dir gegenüber noch unterhaltsbedürftig ist und Du Kindergeld bekommst, weiß das System nicht. Daher dürfte Dir auch ein Kinderfreibetrag rausgeflogen sein.
Du musst nun erneut beim Finanzamt die Steuerklasse II und den Kinderfreibetrag für deinen Sohn beantragen.
Das kannst du nur erfahren, indem du dort anrufst. Aus deinen Informationen ist es nicht ersichtlich. Möglich wäre, dass du einen Lebensgefährten bei dir aufgenommen hast.
der ist im Dezember 18 geworden, geht noch bis Juli zu Schule.
und da Du jetzt mit einem Volljährigen in einer "Wohngemeinschaft" lebst, entfällt leider ( erst einmal ) der Anspruch auf Steuerklasse II.
https://www.steuerbot.com/steuerklasse-2/
Nun musst Du mit Verweis auf den Kindergeldanspruch und der schulischen Ausbildung Deines volljährigen Sohnes wieder die LStKL. II beantragen.