Hallo,

mein Mann ist seid einem Jahr in der JVA, wir haben letzte Woche geheiratet. Nun stellt sich die Frage ob wir eine Steuerklassenaufteilung machen können. Ab nächstem Jahr bekommt er Haftlockerungen was bedeutet, dass wir dann die Voraussetzung erfüllen 1 Tag im Jahr zusammen zu wohnen.
Ab wann darf ich die Steuerklasse auf 3/5 wechseln? Zum Jahreswechsel ? Weil dieses Jahr macht es ja keinen Sinn mehr.

Frage Nr.2

momentan ist er noch bei seiner alten Adresse gemeldet. Um die Steuerklasse ändern zu können müssen wir ja auch einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Darf ich obwohl er momentan in der JVA ist, ihn ummelden von der alten Wohnung zu mir in die Wohnung? (Generalvollmacht liegt vor)

vielen Dank im Voraus für die Antwort