Hallo. Frau wird zum 31.1.15 gekündigt, bekommt satte Abfindung. Ich in StKl 3, sie in 5, ich verdiene wesentlich mehr. Überlegen Wechsel Stkl 5 auf 3 für sie, Abfindungsberechnung wesentlich günstiger. 3 = 99% Auszahlung, 5 = 72% Auszahlung. Differenz: 22.000€ Beides mit der Fünftelmethode. Das Arbeitslosengeld, ist damit ab dem 1.2. ist auch um ca. 33% höher wegen der StKl 3. Nachteil ist, daß mein Netto in der (dann) V wesentlich weniger ist. Das gleicht sich auf dem Papier aber mehr als aus (22.000€ Vorteil + montl. mehr ALG). Und der Rest wird über EKst Ausgleich dann geregelt.

Konkrete Frage: Weiß jemand, ob bei der Berechnung der Abfindung als "Bruttogehalt" in unserem Fall nur das Januar 2015 Gehalt angerechnet wird oder auch die dann folgenden Zusatzleistungen (11 Monate ALG) auch mit rein gerechnet werden? Danke MK