Pflichtabgabe einer Steuererklärung?
ich wechselte mitte des Jahres 2018 von Steuerklasse 1 auf 2.
Zudem habe ich gesehen, dass auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Steuerfreier Jahresbetrag von 240€ und Kinderfreibetrag 1,0 eingetragen ist. Mein Bruttolohn belief sich auf ca. 16000€ Brutto/Jahr
Für das Jahr 2019 sind keine Freibeträge mehr eingetragen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn Kinderfreibeträge eingetragen sind?
1 Antwort
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerungspflicht/
Die Steuererklärungspflicht gilt immer dann, wenn:
auf der Lohnsteuerkarte oder der sonstigen Bescheinigung Steuerfreibeträge vermerkt worden sind
..... ergo bestand für 2018 die Pflicht zur Steuererklärung ....