Steuerklasse 2, Kind ist volljährig, in Ausbildung und auswärts untergebracht?
Hallo, mein Kind ist volljährig, in Ausbildung und auswärts untergebracht. Als die Ausbildung begann, sagte mir das Fianzamt, dass es für die Steuerklasse 2 unerheblich ist, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz und wo seinen Nebenwohnsitz gemeldet hat - sicherheitshalber solle ich es aber bei mir mit Hauptwohnsitz gemeldet lassen. Bislang hatte mein Kind also den Nebenwohnsitz in der Stadt gemeldet, wo die Ausbildung stattfindet. Da nun ein Umzug in einen Nachbarort unumgänglich war, und in dieser Stadt eine Zweitwohnungssteuer erhoben wird, stellt sich uns nun die Frage, ob der Hauptwohnsitz meines Kindes nicht besser dort zu melden wäre.
Ist es fürs Finanzamt wirklich unwichtig, wo der Hauptwohnsitz des Kindes während der Ausbildung gemeldet ist, damit ich den Anspruch auf die Steuerklasse 2 nicht verliere?
1 Antwort
Die Steuerklasse II kann auch für Kinder gewährt werden, wenn dem Arbeitnehmer hierfür ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht. ‼️
Haushaltszugehörigkeit heißt auch, wenn das Kind in der Wohnung des alleinerziehenden Arbeitnehmers mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist.‼️