Welche Steuerklasse ist günstig wenn der Ehemann im Ausland Rentner ist?
Ich bin vereiratet mein Mann bezieht aus Griechenland Rente und hat auch nicht vor hier in Deutschland zu arbeiten. Ich arbeite aber und bin im Moment in der Steuerklasse I da unser Ehestand noch nicht eingetragen ist (sind erst seit Juni wieder in DE). Meine Frage ist nun welche Steuerklasse wäre denn für mich günstig, denn mein Mann hat ja hier keine Einnahmen und von dem her auch keine Abgaben. Kann mir jemand da einen Rat geben.
2 Antworten
Wenn Dein Mann erst in Deutschland lebt, hast Du Anspruch auf Steuerklasse III, weil Ihr dann ja auch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt.
Aber Ihr werdet etwas Steuern nachzahlen müssen, denn die Rente aus Griechenland ist hier zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
Lieber nicht, denn ohne Ehe keine Zusammenveranlagung udn die bringt mehr als der Progressionsvorbehalt kostet.
Außerdem kann man sich auch bei Bestehen einer Ehe aussuchen, ob man einzelveranlagt werden möchte oder zusammen.
Das ist dann eine einfachmathematische Überlegung.
Wenn eine Ehe im Ausland nach den dort gültigen Regelungen rechtmäßig ist, so ist sie dies auch in Deutschland. Die Eintragung hat damit nichts zu tun.
In der Steuererklärung ist also "verheiratet" anzugeben.
Und was hat das mit Steuerklassen zu tun?
Nichts. Es wird nur langweilig, immer wieder auf dieselbe Weise belehren zu wollen.
Im Übrigen informiere dich mal über die drei (!) Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung.
Die Frage nach "günstig" stellt sich nicht - der Alleinverdiener in einer Ehe hat zwingend die drei.
Ob die Ehe eingetragen ist, interessiert das Einkommensteuer-Recht nicht.
Die Zeiten ändern sich, Herr correct, Ihr Wissen ist veraltet.
§ 38b Abs. 3 EStG
Auf Antrag des Arbeitnehmers kann abweichend von Absatz 1 oder 2 eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder geringere Zahl der Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden - das führst Du hier ins Feld - was hat denn das mit der Frage zu tun, Du Blinder !!
Wenn der Progressionsvorbehalt ergibt, dass eine Steuernachzahlung anfallen würde, dann würde ich die Eintragung der Ehe einfach lange hinauszögern.