Darf die Vollkasko Leistung kürzen bei überfahrenem Stoppschild?

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Berlin (ddp.djn). Kaskoversicherungen dürfen ihre Leistungen kürzen, wenn der versicherte Autobesitzer den Schaden an seinem Fahrzeug grob fahrlässig mit verschuldet hat.

Versicherer dürfen laut «Finanztest» ihre Leistungen um 50 Prozent kürzen, wenn eine rote Ampel missachtet wurde. Bei überfahrenem Stoppschild darf die Versicherung 25 Prozent abziehen. Bei Fahrten unter Alkohol werde je nach Promillezahl entschieden. Zwischen 0,3 und 0,5 Promille gebe es keine

http://www.business-wissen.de/ratgeber/wann-versicherer-ihre-leistungen-kuerzen-duerfen/

würde hier einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen..Schau aber vorher nochmal in deinen Versicherungsvertrag wg.. den Bedingungen die die Vollkasko betrifft.

Stoppschild überfahren ist grobe Fahrlssigkeit.

Eine Kürzung ist da schon möglich.