Gibt es eine unterstützung für Studenten, die sich einen Anwalt nehmen wollen/müssen?

2 Antworten

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Ja,gibt es. Einmal den Beratungsschein,den man beim Amtsgericht beantragen kann,um so eine anwaltliche Beratung mit Kostenübernahme zu bekommen.(Ich hoff,ich hab das korrekt formuliert) Und dann gibt es noch die Prozeßkostenhilfe,die im §114 ZPO geregelt ist.

Vorraussetzungen für den PKH-Antrag müssen sein: -der Antrag zur PKH -die nachweisliche Bedürftigkeit des Antragstellers -die Rechtsverfolgung oder Verteidigung gibt ausreichend Aussicht auf Erfolg -und,das Verfahren ist nicht mutwillig

Der Antrag wird bei Gericht direkt oder über den RA gestellt. Anzumerken ist noch,daß die PKH ohne und mit Ratenzahlung möglich ist.

Beste Grüße Everyday

Wie schon beantwortet, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe (für außergerichtliche Rechtsverfolgung) und der Prozesskostenhilfe (für gerichtliche Rechtsverfolgung). Es gilt aber immer die freie Anwaltswahl. Du kannst daher jeden Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Er sagt dir dann auch, welche weiteren Voraussetzungen bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bestehen.