Elterngeld. Ist mein durchschnittliches Nettoeinkommen gleich Netto meiner Gehaltsabrechnung?
Kann man davon ausgehen, dass die letzten Nettogehälter auch dem Elterngeld entsprechen werden? Falls nicht, wie komme ich auf das durchschnittliches Nettoeinkommen? Sind noch Abzüge zu verrechnen?
1 Antwort
In den allermeisten Fällen ist das leider nicht so. Das fürs Elterngeld zugrundegelegte Netto ist oft deutlich niedriger. Du bekommst statt der angepriesenen 67 Prozent im Schnitt nur 58 Prozent des Nettogehalts. Der Grund sind zahlreiche Abzüge: Nur das Erwerbseinkommen wird berücksichtigt – Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Renten, Stipendien oder BAföG zählen nicht dazu. Auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie steuerfreie Einnahmen (zum Beispiel Trinkgelder, Sonntagzuschläge) werden nicht angerechnet - ein besonderer Nachteil für Arbeitnehmer in Service- und Pflegeberufen. Und wer einen Teil seines Gehaltes in eine private Altersvorsorge umwandelt, muss dies ebenfalls berücksichtigen. Bezahlte Überstunden oder Provisionen hingegen werden mitgezählt. Wer sich also vor der Geburt seine Überstunden ausbezahlen lässt, anstatt sie abzufeiern, erhöht sein späteres Elterngeld.