Darf der Chef das Trinkgeld kassieren.

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Moralisch sicher nicht, rechtlich ist es aber komplizierter. Auf Trinkgeld, das der Bedienung direkt gegeben wird, hat er keinen Anspruch. – er kann aber die Annahme generell verbieten. Ein rechtlicher Anspruch besteht für die Angestellten nicht, es ist aber üblich, dass das Trinkgeld unter den Beschäftigten aufgeteilt wird. Hier kann man nur versuchen, mit dem Chef und den Kollegen eine Regelung zu finden.


FREDL2  05.07.2012, 21:36

Das stimmt so nicht.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 09.12.2010, Az: 10 Sa 483/10 entschieden, dass Trinkgelder dem Mitarbeiter unmittelbar selbst zustehen. Der Arbeitgeber darf nicht einseitig bestimmen, dass Trinkgelder z.B. in eine Gemeinschaftskasse einbezahlt werden müssen. Diesem Urteil, gilt grundsätzlich nicht nur für Kellner, sondern auch für andere Berufe mit Trinkgeld, z.B. Taxifahrer, Pagen, Portiers, Mechaniker etc.,

Es gibt Chefs, die übernehmen das Kassieren lieber selber. Sie trauen ihren Mitarbeitern keine ehrliche Verteilung der Trinkgelder zu. In Wirklichkeit ist das aber ein Projezieren des eigenen Verhaltens auf andere. Die Realität zeigt, das diese Chefs zunächst einen erheblichen Teil des Trinkgeldes "abzwacken", um dann den erbärmlichen Rest unter den Kellner/innen "ehrlich und brüderlich" aufzuteilen. Man bescheiße die Leute eben so, dass sie einem hinterher auch noch dankbar dafür sind.

Der Bayerische Rundfunk brachte gerade eine Sendung, wonach viele Kellner das gesamte Trinkgeld dem Chef abgeben müssen. Eine rechtliche Regelung, ob das erlaubt ist oder nicht, gibt es lt. dieser Sendung nicht!

Nein, wenn es ein sparschwein gibt, in das alles Trinkgeld geht, wird es unter den Mitarbeitern verteilt.

Nein. Das Trinkgeld ist eine Zuwendung vom Gast an den Kellner. Und deswegen ist es dem Chef nicht erlaubt das Trinkgeld einzubehalten. Auch nicht, was viele gerne machen, um den Bruch zu refinanzieren (Geschirr usw), denn dies ist im Geschäftsablauf eingeplant und kann steuerlich (Neuanschaffung) geltend gemacht werden. Ergo - Keine Handhabe für den Chef sich am Trinkgeld zu vergreifen.