Mehrverpflegungsaufwand- wird das auch als Einkommen gerechnet bei Antrag auf Wohngeld?

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du hast ja die möglichkeit notwendige mehraufwendungen geltend zu machen.lies dir dazu alles weitere mal genau durch unter dem folgendem link.

Vollkommen uninteressant ist es dabei, ob es sich um laufende oder einmalige Einnahmen handelt und ob ein Rechtsanspruch darauf besteht. Zum Arbeitslohn zählen daher neben dem eigentlich Entgelt auch steuerpflichtige Entschädigungen für entgangenen Lohn, Lohnzuschläge, Sachleistungen, die Überlassung von betrieblichen Einrichtungen zur privaten Nutzung wie das Dienstauto und auch Trinkgelder oberhalb der Freigrenzen.

Das Einkommen muß vom Arbeitgeber mit einer separat beim Wohnamt zu erhaltenden Einkommensbescheinigung bestätigt werden.

Bei dieser Einkommensart kann man Werbungskosten geltend machen. Prinzipiell werden automatisch 920,- € als Pauschale für die Werbungskosten berücksichtigt, das sind 76,67 € im Monat. Allerdings kann man auch höhere Werbungskosten geltend machen, die man z.B. durch den Bescheid des Finanzamtes nachweisen muß. Zu den akzeptierten Werbungskosten gehören

http://www.wohngeldantrag.de/geld/einkommen.htm