Wer muss für Beerdigungskosten und Grabpflege aufkommen, wenn zu Lebzeiten alles übergeben?
Die Eltern haben in einer Nebel- und Nachtaktion den Hof auf den Bruder übergeben und einen Altenteil für sich ausgenommen. Der andere Bruder wusste davon nichts, ist aber damit einverstanden. Denn er hat selber Geld erhalten. Jetzt weiß er, dass damit das Erbe der Eltern schon geregelt wurde. Nur in der Hof- und Altenteilüberlassung steht nichts davon, wer einmal die Beerdigungskosten zu tragen und die Grabpflege zu übernehmen hat. Oder ist das selbstverständlich, dass dafür der Bruder aufzukommen hat, der den Hof bekam? Wer muss dafür aufkommen?
2 Antworten
Grundsätzlich ist das die Pflciht aller Kinder, aber in ländlichen Gegenden ist es eigentlich so, das immer der Hoferbe diese Dinge regelt.
Ich schließe mich der Auffassung von wfwbinder an. Derjenige, der den Hof erhalten hat, muss auch auch ohne ausdrückliche Regelung die Beerdigungskosten tragen und die Grabpflege übernehmen.