Kann ich die Stiefmutter nach dem Gesetz beerben?
Werde ich automatisch Erbe, wenn meine Stiefmutter kein Testament macht und vestirbt? Das sagt sie jedenfalls. Sie hat keine eigenen leiblichen Kinder und war, seit ich klein, mit meinem Vater verheiratet, nachdem damals meine leibliche Mutter viel zu früh verstorben war. Auch leben von meiner Stiefmutter keine Eltern mehr. Es gibt nur weitschichtige Verwandte in Form von Nichten und Neffen. Sie war bisher immer gut zu mir und will mich sicher bedacht haben. Deshalb frage ich euch. Habt ihr eine Antwort? Vielen Dank!
2 Antworten
Deine Stiefmutter befindet sich im Irrtum. Es gibt kein gesetzliches Erbrecht vom Stiefkind, oder auch von den Stiefeltern.
http://kuerzer.de/Stiefkinderben
d. h. es würde eher eine entfernte Nichte erben, als Du.
Ein Stiefkindverhältnis begründet kein gesetzliches Erbrecht. Hier hat schon wfwbinder richtig geantwortet. Deine Stiefmutter muss somit auf jeden Fall ein Testament machen und dich darin als Erbe einsetzen. Sonst gehst du tatsächlich leer aus.