Arztwechsel auch innerhalb des Quartals möglich?
Mein Urologe bekommt meine Blasenentzündung nicht in den Griff. Kann ich jetzt innerhalb des Quartals zu einem anderen Urologen gehen? Wenn ja, muss ich dann die Praxisgebühr noch mal bezahlen?
3 Antworten
Wenn das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist, kann man selbstverständlich einen zweiten Arzt aufsuchen. Einfach vom Hausarzt eine zweite Überweisung holen.
Einen Arzt/Facharzt kann man als gesetzlich Versicherter nur immer zum neuen Quartal (1.1/ 1.4/1.7/1.10)wechseln. Direkt als Erstkontakt mit 10.- Euro Praxisgebühr oder mit Überweisung. Wer im Quatal eine "Zweitmeinung" bei einem anderen Arzt einholt produziert u.U. erhebliche Mehrkosten. Kommt die Versicherung dahinter, (es gibt regionale Versicherer die so etwas prüfen) kann es sein, daß die Zweitmeinung in Rechnung gestellt wird. Das Risiko ist gering, da zwischen Kassenarzt und der Versicherung über die Kassenärztliche Vereinigung nach Ablauf des Quartals abgerechnet wird, kann aber ziehmlich teuer werden.
Ich hatte gestern eine ähnliche Frage bezüglich Zweitmeinung Zahnarzt gestellt. Vielleicht helfen Dir die Antworten: http://www.finanzfrage.net/frage/darf-ich-als-gesetzlich-krankenversicherter-eine-zweite-meinung-eines-anderen-zahnarztes-einholen
Du kannst wohl jederzeit den Arzt wechseln, die Praxisgebühr müsste dann wohl doppelt entrichtet werden