Vorkaufsrecht eines Miterben bei Teilungsversteigerung gegenüber Meistbietenden?

2 Antworten

Versteigerung ist Versteigerung, gleiches Recht für alle.

Aber es gibt trotzdem Tricks.

Man kann z. B. gegenüber dem anderen an der Immobilie Beteiligten, ein Ausbietungsgarantie abgeben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle gilt, also im Grundbuch bestehenbleibt, dann kann es - außerhalb des Versteigerungsverfahrens - nach Zuschlag gegenüber dem Ersteher ausgeübt werden. Der Ersteher ist dann also verpflichtet, das Grundstück an den Vorkaufsberechtigten aufzulassen.

Näheres siehe unter Werbung durch Support gelöscht