Vorkaufsrecht eines Miterben bei Teilungsversteigerung gegenüber Meistbietenden?
Gilt das Vorkaufsrecht für einen Miterben auch bei einer Zwangsversteigerung in dem Sinne, dass der Miterbe sein Vorkaufsrecht ausüben kann gegenüber dem Meistbietenden?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
erbrecht
Versteigerung ist Versteigerung, gleiches Recht für alle.
Aber es gibt trotzdem Tricks.
Man kann z. B. gegenüber dem anderen an der Immobilie Beteiligten, ein Ausbietungsgarantie abgeben.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Wenn das Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle gilt, also im Grundbuch bestehenbleibt, dann kann es - außerhalb des Versteigerungsverfahrens - nach Zuschlag gegenüber dem Ersteher ausgeübt werden. Der Ersteher ist dann also verpflichtet, das Grundstück an den Vorkaufsberechtigten aufzulassen.
Näheres siehe unter Werbung durch Support gelöscht